Weil er im Juni 2018 eine Firma angewiesen hatte, die Mischhecke seines Nachbarn stark zu kürzen, saß am Montag ein Hotel-Geschäftsführer aus Zell am See erneut am Landesgericht vor Strafrichter Christian Hochhauser.
Schon zu Prozessbeginn im August hatte Staatsanwalt Michael Schindlauer dem Hotelchef schwere Sachbeschädigung angelastet: Der Angeklagte habe ohne Erlaubnis auf fremden Grund die besagte Hecke - 22,5 Laufmeter lang und rund vier Meter hoch - radikal gestutzt. Schaden laut Strafantrag: jedenfalls über 5000 Euro. Grund für die Tat: Die zweireihige Hecke aus Fichten sowie Haselnuss-, Holunder- und Wildrosensträuchern sei dem Angeklagten längst ein Dorn im Auge gewesen - wie dieser vor Gericht auch einräumte: "Der Nachbar hat sie jahrelang einfach dahinwachsen lassen. Meine Hotelgäste haben sich dauernd beschwert, dass sie von ihren Zimmer aus vom Zeller See und der Stadt nix mehr sehen."
Der Hotelchef bekannte sich dennoch "nicht schuldig": Ja, er habe die Hecke schneiden lassen - aber diese sei schon "total von Unkraut verwuchert gewesen. Und letztlich sei auch "nur der Wildwuchs weggeschnitten worden". Was am Montag der Privatbeteiligtenvertreter und Anwalt der Heckeneigentümer, RA Robert Galler, erneut vehement zurückwies: "Die schöne Natur-Mischhecke wurde komplett zerstört und auf einen Meter herabgestutzt. Mehrere Gartenexperten schätzen die Kosten für die Wiederherstellung des alten Zustandes auf rund 50.000 Euro."
Bemerkenswert: Der vom Richter beauftragte Sachverständige, ein Gärtnermeister, sagte nun einerseits zwar, dass die "exakte Wiederherstellung der Hecke mindestens 40.000 Euro" koste; andererseits, so der Gutachter, sei "aber nur bei den Fichten" ein Totalschaden eingetreten und der "Pflanzenwert eigentlich eher minimal".
Anwalt der geschädigten Familie über Diversionsentscheid empört
Der Richter ging letztlich von einer Verunstaltung und nicht einer (Komplett)-Zerstörung der Hecke aus und bezifferte den Schaden mit nur 2940 Euro. Hochhauser erledigte die Causa mittels Diversion: Zahlt der Angeklagte binnen zwei Wochen den genannten Schadensbetrag und weitere 150 Euro Prozesskosten und lässt sich der Hotelchef zudem zwei Jahre nichts strafrechtlich Relevantes zuschulden kommen, dann werde das Verfahren endgültig eingestellt. Das Diversionsanbot ist noch nicht rechtskräftig - Staatsanwalt Michael Schindlauer sprach sich dagegen aus. Privatbeteiligtenvertreter Robert Galler zeigte sich über die Entscheidung empört: "Hier eine Diversion anzuwenden ist ein Skandal. Da wird eine Straftat bagatellisiert. Das grenzt an einen Freibrief dafür, aus Eigennutz illegal eine wertvolle Hecke zerstören zu dürfen."