Drei Tage, nachdem Rechnungshofpräsident Josef Moser vor Journalisten in Salzburg mit der Vorlage des Endberichts zur Prüfung der Salzburger Festspiele harsche Kritik vorgebracht hatte, gingen am Freitag, ebenfalls in einer Pressekonferenz, Direktorium und Kuratorium der Salzburger Festspiele gemeinsam in den Konter.
Kernaussage: Das Bundesgesetz vom 12. Juli 1950, in dem vor allem eine verpflichtende Abgangsdeckung festgeschrieben ist (40 Prozent Bund, je 20 Prozent Land, Stadt und Tourismusförderung), wird nicht angetastet. Salzburgs Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) hielt ein flammendes Plädoyer für dieses seit 60 Jahren funktionierende Instrument. Es sei "der Anker der Finanzierung der Festspiele", und die derzeitige öffentliche Debatte darüber habe eine für die Festspiele "existenzgefährdende Dimension" erreicht. Nur mit dieser Form der Finanzierungssicherung sei beispielsweise "das Wagnis einer Uraufführung" kalkulierbar.
Ein Modell der mittelfristigen Fördervereinbarungen (mittels Drei-Jahres-Verträgen, nach dem Beispiel von Bregenz) sei für die Salzburger Festspiele nicht anwendbar. Ein solches sei nur für kleinere Kulturbetriebe geeignet, sagte Schaden, der selbst in der Stadt Salzburg solche Vereinbarungen mit mittleren und kleinen Kulturinstitutionen unterhält.
Schaden möchte ebenso wenig wie die Festspielpräsidentin einen permanenten "Verteilungskampf" um die Gelder, weil er dann befürchtet, dass "wir im Westen die Schwächeren sind", da der Bund viele seiner Fördermittel in Wien ausgebe. Das Gesetz sei somit "das Sicherheitsnetz, das uns von der Tagespolitik unabhängig macht".
Festspielpräsidentin Helga Rabl-Stadler, LH-Stv. Wilfried Haslauer (ÖVP) als derzeitiger und Bürgermeister Schaden als vorjähriger Vorsitzender des Aufsichtsratsgremiums nehmen, wie sie übereinstimmend sagten, die Empfehlungen des Rechnungshofes "sehr ernst". Gleichwohl müsse es erlaubt sein, sich bei ungerechtfertigter Kritik zur Wehr zu setzen, sagte Rabl-Stadler.
Erstens seien für die Prüfung Maßstäbe angewendet worden, "die einen totalen Bruch mit der bisherigen Prüfungspraxis des Rechnungshofs bedeuten und für den Salzburger Festspielfonds in seiner derzeitigen Rechtsform nicht anwendbar sind".
Zweitens müsse man erlauben, dass der Rechtsansicht des Rechnungshofs "eine andere, ebenso fundierte Rechtsmeinung entgegensteht".
Drittens müsse man sich wehren, "wenn diese Empfehlungen im Widerspruch zur bewährten und erfolgreichen Praxis eines Theaterbetriebes stehen".
Der Festspielfonds sei entgegen der Meinung des Rechnungshofs "kein Verein", sondern eine eigene Rechtspersönlichkeit. Laut Gesetz sei er deshalb verpflichtet, im Jahresabschluss den Betriebsabgang "auf Basis der Kameralistik bzw. einer Einnahmen-/Ausgabenrechung" festzustellen. Das sei auch Usus an deutschsprachigen Theatern und Opernhäusern.
Der Vorteil liege in einer rigiden Budgetkontrolle, bei Budgetüberschreitungen müsse anderswo eingespart werden, da im Unterschied zur Bilanzlegung keine Kostenübertragung ins nächste Budgetjahr möglich sei. Bisher sei an dieser Praxis auch keine Kritik des Rechnungshofs geübt worden.
Dennoch wollen die Salzburger Festspiele, wie LH-Stv. Haslauer versicherte, bereits mit Rechnungsabschluss 2011/12 auch eine Bilanz nach unternehmensrechtlichen Grundsätzen erstellen. Weder praktikabel noch gesetzeskonform sei es auch, alle Künstlerverträge durch das Kuratorium prüfen zu lassen. Eine Prüfung und Genehmigung gelte nur für Verträge des ständigen Personals.
Haslauer spricht sich zudem gegen eine vom Rechnungshof empfohlene Auflösung des Festspielhäuser-Nutzungsvereins auf. Die komplizierte Rechtslage besagt, dass das Große Festspielhaus dem Bund, das Haus für Mozart der Stadt gehört. Durch die Vermietung an den Verein, der seinerseits wieder die Häuser an Kultur- und andere Organisationen vermietet, sei der Fonds sogar berechtigt zum Vorsteuerabzug. Erhöhte Mieten könnten sich zudem Stammmieter wie Landestheater, Kulturvereinigung oder Mozartwoche nicht mehr leisten.
Wichtig war Haslauer auch ein Bekenntnis zu Spielorten außerhalb des Festspielbezirks, besonders der Pernerinsel in Hallein.
Innerbetrieblich würde, so Helga Rabl-Stadler, die vom Rechnungshof geforderte Stabsstelle für das Controlling eingerichtet, drei Experten, darunter ein erfahrener Verwaltungsdirektor, seien angestellt, um die Effizienz der Kontrolle zu steigern, und bereits seit 2009 werde eine gemeinsame Datenbank aufgebaut, um die monierten 17 EDV-"Inseln" zusammenzuführen. Derzeit werde die Implementierung der Software vorgenommen.
Diese Sachverhalte wurden dem Rechnungshof mitgeteilt, "es wäre schön gewesen", sagt LH-Stv. Haslauer, "hätte er davon wenigstens Notiz genommen".