Eigentümer darf altes Haus in der Stadt Salzburg nicht abreißen
Die neue Weisung zum Erhaltungsgebot hat den Elchtest bestanden. Ein Eigentümer ist mit seiner Klage gegen die Stadt vor Gericht unterlegen.
SN/Robert Ratzer
Das Haus in der Purtschellergasse 11 aus dem Jahr 1910 unterliegt dem Erhaltungsgebot. Ein Bescheid, der den Abriss untersagt, hat nun vor Gericht gehalten.
1159 Häuser in der Landeshauptstadt unterliegen einem Erhaltungsgebot. Es ist weniger streng als der Denkmalschutz, aber im Fall von Umbauten mit Auflagen verbunden. Im Mai 2020 hat Vizebürgermeisterin Barbara Unterkofler (ÖVP) per Weisung die Auflagen für erhaltungswürdige Häuser erhöht.
Der Eigentümer einer Liegenschaft in der Purtschellergasse 11 in der Elisabethvorstadt, ein Innsbrucker Bauträger, hat gegen den Bescheid der Stadt vom Jänner 2021 berufen: Denn in diesem wurde ihm der Abriss des geschützten Altbaus verweigert. Jetzt liegt das Urteil ...
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