Gericht schwächt die Enteignung für die 380-kV-Freileitung ab
Dem Landesverwaltungsgericht geht das Zwangsverfahren gegen einen Pongauer Grundeigentümer etwas zu weit. Der Bund muss deshalb den Bescheid abändern.
SN/Robert Ratzer
Grundeigentümer an der 380-kV-Trasse haben (im Bild in Hallein) schon mehrmals gegen Enteignungen demonstriert.
Ob zum Beispiel im Pongau oder im Flachgau: Die Serie der Zwangsverfahren gegen Grundeigentümer auf der 380-kV-Trasse geht in den nächsten Wochen weiter. Betroffene und deren Rechtsanwalt können indessen Teilerfolge verbuchen: In zwei Punkten wird das Umwelt- und Energieministerium seinen Bescheid abändern müssen. Das ist die Folge einer Entscheidung des Salzburger Landesverwaltungsgerichts. Der Anlassfall ist die Beschwerde eines Landwirtehepaars aus Bischofshofen (SN vom 5. 8.).
Grundsätzlich stuft das Gericht die "Enteignung" als berechtigt ein. Der Projektbetreiber habe eine ...
Weiterlesen wenn Sie mehr wissen wollen
Angebot auswählen und weiterlesen
Alle Artikel lesen.
Exklusive SN-Plus Inhalte von renommierten SN-RedakteurInnen
Täglich die digitale Zeitung als E-Paper in der SN-App
Endet automatisch
Die ersten 3 Monate um nur 0,99 Euro pro Monat.
Exklusive SN-Plus Inhalte von renommierten SN-RedakteurInnen
Täglich die digitale Zeitung als E-Paper in der SN-App
Nach 3 Monaten jederzeit kündbar
* Monatspreis nach 3 Monaten: ab 4,90 €
Sie sind bereits Digitalabonnent?
Hier anmelden
Ihr 30-Tage-Test ist bereits abgelaufen
Die ersten 3 Monate um nur 0,99 Euro pro Monat.
Exklusive SN-Plus Inhalte von renommierten SN-RedakteurInnen
Täglich die digitale Zeitung als E-Paper in der SN-App