In Bausachen liegt ein Großteil der Macht von Gemeindepolitikern. Doch bei gewerblichen Projekten überlassen die meisten Gemeinden die Zuständigkeit der Bezirkshauptmannschaft. Hallein ist noch eine Ausnahme. Das dürfte sich ändern.
Die Gemeindevertretung soll am Donnerstag beschließen, die Kompetenz an die BH zu delegieren. Über diese Neuregelung zu entscheiden hat dann das Land.
Die Aufgabe abzutreten bringt Vor- und Nachteile. Das Stadtamt führt als Vorteile den Wunsch nach Verfahrenskonzentration, das One-Stop-Shop-Prinzip, also eine einzige Anlaufstelle, und damit ...