Kritik an Überwachung im neuen Grundverkehrsgesetz
Die Begutachtungsfrist für das neue Gesetz ist vorbei. Im Juli soll es beschlossen werden. Dass es so hält, daran gibt es Zweifel.
Das neue Salzburger Grundverkehrsgesetz hat zwei Hauptziele: Es soll verhindert werden, dass mit landwirtschaftlichen Flächen spekuliert wird. Die Flächen sollen auch in Zukunft für die Landwirtschaft genutzt werden. Und zweitens sollen durch eine Hauptwohnsitzpflicht Leerstände bei Immobilien verringert werden.
Der zuständige Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP) sagt, nach der vierwöchigen Begutachtungsfrist seien 17 Stellungnahmen eingegangen. Nach ihrer Sichtung werde der Gesetzesentwurf am 6. Juli dem Landtag vorgelegt. Am 1. Jänner 2023 soll das Gesetz in Kraft treten. Laut Schwaiger ...
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