Es war eine schwierige Geburt. Fast drei Jahre hat die Landesregierung um das neue Raumordnungsgesetz (ROG) gerungen. Am Mittwoch wurde die Novelle im Landtag gegen die Stimmen von SPÖ, FPÖ, FPS und Team Stronach beschlossen. Das neue Gesetz tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.
Die Raumordnung war auch das Thema der aktuellen Stunde im Landtag. LH-Stv. Astrid Rössler (Grüne) sprach von einem "Schlüsselgesetz" für die nächsten Generationen mit richtungsweisenden Änderungen. "Es korrigiert ein ganzes Paket von Fehlentwicklungen der vergangenen Jahrzehnte." Zentral sei das Ende der Baulandspekulation.
Das Gesetz sei der bestmögliche Kompromiss, der auch rechtlich halte, betonte Grünen-Klubchef Cyriak Schwaighofer. Das Gesetz habe Vorbildwirkung für andere Bundesländer. "Wir bekommen bereits viele Anfragen, wie wir das geschafft haben."
ÖVP-Landesgeschäftsführer Wolfgang Mayer bezeichnete das Gesetz als "Meilenstein" und lobte die sachlichen Verhandlungen. Vor allem im Kampf gegen illegale Zweitwohnsitze wende man die härtesten rechtlich zulässigen Mittel an. Die Gemeinden hätten in dieser Frage Anspruch auf die Hilfe des Landes, "die wird es auch geben". Viele Anregungen seien von der SPÖ gekommen. "Ich weiß, dass der SPÖ aber manches nicht weit genug geht."
Das Gesetz werde dem Anspruch nicht gerecht, das Ende der Baulandspekulation einzuleiten, kritisierte LAbg. Roland Meisl (SPÖ). Die befristete Baulandwidmung sei positiv, doch die Frist von zehn Jahren schwäche den Effekt stark ab.
Die Regelung zu den Zweitwohnsitze sei von den Gemeinden nicht exekutierbar, meinte Klubchef Helmut Naderer (Team Stronach).
Auch FPS-Chef Karl Schnell geht die Regelung nicht weit genug. Das Gesetz sei zahnlos und verhindere nicht illegale Zweitwohnsitze in den Appartementhäusern. Schon wenn die Unternehmer die Pläne vorlegten, sei deren Absicht erkennbar. "Da sieht man dann in jedem Zimmer auch eine Küche. "
Hier noch einmal die wichtigsten Punkte im neuen ROG:
Bauland
Wer ab 2018 eine Umwidmung in Bauland beantragt, erhält sie von der Gemeinde nur noch auf zehn Jahre. Wird innerhalb dieser Frist nicht gebaut, wird das Bauland automatisch wieder zu Grünland. Dadurch soll es nicht mehr möglich sein, Bauland zu Spekulationszwecken zu horten.
Infrastrukturabgabe
Derzeit sind im Bundesland 900 Hektar als Bauland gewidmet, das jedoch nicht bebaut ist. Wer Bauland besitzt, hat ab Jänner fünf Jahre Zeit, es zu bebauen. Wer Eigenbedarf, etwa für Kinder, nachweisen kann, erhält 15 Jahre Zeit. Wird das Grundstück innerhalb dieser Frist nicht bebaut, muss der Grundbesitzer entweder die Rückwidmung beantragen oder eine jährliche Infrastrukturabgabe bezahlen. Von 500 bis 1000 Quadratmeter werden maximal 1400 Euro im Jahr fällig, von 1000 bis 1700 Quadratmetern sind es doppelt soviel, also maximal 2800 Euro.
Einkaufszentren
Zur Stärkung der Ortskerne sind auf der "grünen Wiese" künftig keine neuen Einkaufszentren mehr erlaubt. Nahversorger bekommen nur dann eine Bewilligung, wenn im Nahbereich genügend Bewohner leben. In Gewerbe- und Betriebsgebieten können keine neuen Verbrauchermärkte und Fachmärkte mit mehr als 300 Quadratmetern errichtet werden.
Zweitwohnsitze
82 von 119 Salzburger Gemeinden werden zum Zweitwohnsitz-Beschränkungsgebiet, darunter auch die Landeshauptstadt. In diesen Gemeinden sind Zweitwohnsitze nur noch in ausgewiesenen Gebieten erlaubt. Ausgenommen sind Wohnungen, wenn sie für Ausbildung oder Beruf genutzt werden. Bestehende Zweitwohnsitze können bis 2019 "legalisiert" werden. Der Besitzer bezahlt dann die besondere Ortstaxe. Die Gemeinden können von den Eigentümern den Nachweis der Wohnnutzung einfordern. Werden illegale Zweitwohnungen entdeckt, kann das bis zur Zwangsversteigerung gehen.