Niederlage für Heinz Schaden vor dem VfGH: Höchstrichter lehnen Beschwerde ab
Der Verfassungsgerichtshof sieht die Neubemessung - und damit die Kürzung - von Heinz Schadens Pension als verhältnismäßig an. Eine Benachteiligung erkenne man nicht. Damit wackelt nun auch der bedingte Vergleich um die Rückzahlung der Anwaltskosten an die Stadt Salzburg.
SN/APA/NEUMAYR
Heinz Schaden bei seinem Rücktritt 2017 infolge der Verurteilung im Swap-Verfahren.
Darf man einem rechtskräftig verurteilten Politiker die Pension kürzen? Darum drehte sich die Frage bei Salzburgs Ex-Bürgermeister Heinz Schaden. Der ehemalige Stadtchef war im Juli 2017 im Swap-Prozess wegen Untreue in erster Instanz verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof bestätigte das Urteil im Oktober 2019 und ließ es damit in Rechtskraft erwachsen. Daraufhin kürzte die Stadt Salzburg ihrem langjährigen Bürgermeister den Ruhebezug. Schaden legte Beschwerde gegen den Bescheid der Stadt ein. Das Landesverwaltungsgericht wies diese Beschwerde als unbegründet ab. Heinz Schaden ...
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