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Salzburger Gericht entschied: Dieser Baum darf die Aussicht verstellen

Die Umweltanwältin verzeichnet einen Erfolg für den Naturschutz: Eine Eibe am Gersberg wird nicht versetzt. Der Bauträger findet den Fall "unglaublich".

Immobilienunternehmer Martin Gachowetz vor dem Baum des Anstoßes über der Landeshauptstadt.

Luxuswohnungen in Villenlage, auf einer uneinsehbaren, parkähnlichen Liegenschaft mit unverbaubarem Blick auf die Festung und in die Bergwelt. Angebote wie das im Vorjahr bezogene Domizil "Park am Gersberg" in Salzburg-Parsch sind gefragt. Nur ein Baum stört und verstellt die schöne Aussicht.

Dieser Baum, eine wegen ihrer Seltenheit besonders geschützte Art, eine Eibe, wurde ein Fall fürs Gericht. Eigentlich wollte Immobilienunternehmer Martin Gachowetz die Pflanze im Zuge des Umbauprojekts ("eine Kernsanierung") "sofort wegschneiden".

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KOMMENTARE (3)

Heinrich W. Lechner

Der Bauträger findet den Fall “unglaublich“! Für mich ist unglaublich, dass wir in einer Zeit leben, in der ein Baum die Aussicht stört und den Erlös senkt. Leider hätte die Eibe das Umpflanzen nicht überlebt, zu schade! Ersatzpflanzung mit 1,20 m!
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Alexander X.

Ich verstehe den Unternehmer. Umweltschutz ist ok, darf aber nicht überall ohne Konsequenz ins Eigentumsrecht eingreifen. Ob Baum, Bieber, Otter, Bär oder Wolf oder auch im Denkmalschutz. Wenn ich Innenhoffenster als Spezialanfertigung brauche obwohl die keiner sieht oder die Nutzung eines Grundstückes nicht möglich ist wegen einem Baum - das kanns nicht sein. Bemerkenswert ist das die "Schützer" hier immer über fremdes Eigentum entscheiden nie über eigenes!
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Edeltraud Valenta

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