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Salzburgs Sozialreferent kritisiert Reform der Mindestsicherung

Heinrich Schellhorn kann dem Vorhaben der Bundesregierung nichts abgewinnen. Kinderreiche Familien seien die Verlierer. Der Landeshauptmann-Stellvertreter bezweifelt, ob das geplante Gesetz verfassungskonform ist.

LH-Stv. und Grünen-Chef Heinrich Schellhorn hat keine Freude mit den Plänen der schwarz-blauen Regierung.
LH-Stv. und Grünen-Chef Heinrich Schellhorn hat keine Freude mit den Plänen der schwarz-blauen Regierung.

Die Bundesregierung präsentierte am Mittwoch ihre Pläne für die bundesweit einheitliche Neuregelung der Mindestsicherung. Die Koalition einigte sich nach monatelangen Verhandlungen auf ein Modell, das im Kern Kürzungen für Asylberechtigte und kinderreiche Familien vorsieht.

LH Wilfried Haslauer (ÖVP) ist mit der Reform zufrieden. Sie biete dem Land Spielraum, um die hohen Wohnkosten abzufedern. Der Entwurf müsse nun in allen Details analysiert werden.

Kritik übt hingegen Haslauers Stellvertreter, Sozialreferent Heinrich Schellhorn (Grüne). Der geplante Entwurf für das Grundsatzgesetz sei ohne Einbindung der Länder zustande gekommen. Schellhorn geht davon aus, dass einzelne Bundesländer, allen voran Wien, das Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof anfechten werden.
Für verfassungswidrig hält Schellhorn auch den Passus wonach die Kinderzuschläge mit der Anzahl der Kinder stark gekürzt werden sollen. Ab dem dritten Kind sinkt der Zuschlag auf 43 Euro, das sind nur fünf Prozent der 863 Euro, die wie bisher an Mindestsicherung bezahlt werden. "Das ist gleichheitswidrig und verstärkt die Kinderarmut", meint Schellhorn. Mit diesem Vorhaben führe man auf Umwegen eine Deckelung ein. In Salzburg seien ein Drittel der Personen in der Mindestsicherung Kinder und Jugendliche.

46 Millionen Euro gibt Salzburg aus

Für verfehlt hält Schellhorn auch das Ansinnen, für Asylberechtigte die volle Mindestsicherung an Sprachkenntnisse bzw. an den Pflichtschulabschluss zu koppeln. Das widerspreche der Grundintention der Mindestsicherung. "Sie ist dazu da, den Mindeststandard bei den Lebenshaltungskosten und Wohnkosten abzudecken, das hat nichts mit der Sprache zu tun." Schon jetzt sei die Mindestsicherung an die Bereitschaft gebunden, am Arbeitsmarkt teilzunehmen. Es werde auch streng überprüft, ob die Bezieher Deutschkurse machen und zum Arbeitsmartkservice gehen. "Tun sie das nicht, wird die Mindestsicherung schrittweise gekürzt." Das passiere in Salzburg in rund zehn Prozent aller Fälle.

Künftig sollen Asylberechtigte 300 Euro der Mindestsicherung als Sachleistung für Sprach- und Qualifizierungskurse erhalten. Mit 563 statt 863 Euro könne man in Salzburg nicht leben, meint Schellhorn.

Von Jahr zu Jahr muss das Land Salzburg mehr Geld für die bedarfsorientierte Mindestsicherung in die Hand nehmen. Die Gesamtausgaben für die Mindestsicherung stiegen ausgehend von 34,4 Millionen Euro im Jahr 2013 kontinuierlich auf 45,1 Millionen Euro im Jahr 2017 an. Heuer sind dafür im Budget 46,3 Millionen Euro vorgesehen, auch für 2019 wurden rund 46 Millionen budgetiert. Insgesamt macht die Mindestsicherung elf Prozent des Sozialbudgets (2018: 411 Millionen Euro) aus.

Mehr als ein Drittel der Bezieher sind Asylberechtigte

Derzeit (Stand Juli 2018) beziehen knapp 8185 Personen Mindestsicherung, davon sind 2965 Asylberechtigte (36 Prozent).

Im Jahr 2017 besaßen etwas mehr als die Hälfte der Bezieher die österreichische
Staatsbürgerschaft, rund sechs Prozent waren Angehörige von Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes und der EU. 40 Prozent waren Drittstaatsangehörige, in der Mehrheit Asylberechtigte. Im Vergleich zu
2016 stieg die Anzahl der Bezieher aus Drittstaaten stark an.

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