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Vermisster RSb-Brief vereitelt Einspruch gegen Kraftwerk in Neukirchen

Das Wasser für die Stromerzeugung wird direkt oberhalb der alten Blauseesperre im Hintergrund aus dem Obersulzbach abgeleitet.

Mit Verwunderung stellte die anerkannte Umweltorganisation (NGO) Alliance for Nature in Wien jetzt fest, dass das Kraftwerk Sulzau in Neukirchen genehmigt ist und im Frühjahr schon mit dem Bau begonnen werden soll. Nach Ansicht des Generalsekretärs der Organisation, Christian Schuhböck, wären die Arbeiten rechtswidrig, sprich ein Schwarzbau.

Schuhböck sagt, Alliance for Nature habe vor der Wasserrechtsverhandlung im August 2021 Einwendungen gegen das Kraftwerk eingebracht. Darin heißt es, das Kraftwerk verschlechtere den Zustand des Obersulzbachs, was unzulässig sei. Durch ...

KOMMENTARE (1)

Robert Wider

"Es sei nicht möglich, jedem einzelnen der oft 50 und mehr Adressaten der unzähligen Bescheide nachzulaufen. Da gebe es auch eine Holschuld." Ich denke das Zustellgesetz regelt diese Situation. als Umweltschutzorganisation (ein Verein) wird der Obmann wohl einen Stellvertreter haben, den man, bei Abwesenheit des Obmannes, einen Bescheid zustellen kann. Die Abwesenheit des Obmannes (der den Verein ja nur nach außen vertritt) rechtfertigt nicht eine Unzustellbarkeit. Der RSB Brief ist schließlich an den Verein und nicht an den Obmann gerichtet. Der Verein kann nicht abwesend sein! Und die Behörde? Die kann sehr wohl jedem Bescheid nachlaufen. Dazu deucht es mich, dürfte sie verpflichtet sein. Der Saubertl
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