Das Hauptproblem der Kompetenzzersplitterung im Schulwesen bleibe ungelöst. Diese Kernaussage trifft der Rechnungshof in seinem am Freitag veröffentlichten Bericht über die neun Bildungsdirektionen, die in den Ländern am 1. Jänner 2019 als zentrale Bildungsbehörde die Arbeit aufgenommen haben. Sie sind gemischte Bund-Land-Behörden, daher müssen die Bildungsdirektorinnen und -direktoren sowohl Weisungen des Bildungsministeriums als auch der jeweiligen Bildungsabteilung des Landes befolgen.
Als Beispiel für daraus resultierende "Interessen- und Treuekonflikte" verweist der Rechnungshof auf Salzburg: Im Frühjahr 2020 erhielt Bildungsdirektor ...