434.262 Salzburger sind am Sonntag den 10. März wahlberechtigt. In allen 119 Gemeinden werden Bürgermeister und Gemeindevertretung gewählt. Statistiken zeigen, dass es mit der Wahlbeteiligung in Salzburg stetig bergab geht.
Bei Gemeindevertretungswahlen stimmten im Jahr 1954 über 90 Prozent aller Berechtigten ab, 2014 nur mehr 64,8 Prozent. Die Gemeinde mit der höchsten Beteiligung vor fünf Jahren war Muhr mit 93,2 Prozent. Nur noch in Göriach, Forstau und Hintersee lag sie ebenfalls bei mindestens 90 Prozent. In der Stadt Salzburg blieb dagegen die Mehrheit der Wahl fern. Nur 49,7 Prozent gaben ihre Stimme ab. Auch in Hallein, Elsbethen und Altenmarkt machten weniger als 60 Prozent von ihrem Wahlrecht gebraucht.
Je mehr Parteien desto weniger Wähler
Ganz allgemein sinkt die Wahlbeteiligung, je mehr Parteien beziehungsweise Bürgermeisterkandidaten zur Wahl stehen. In den Gemeinden, in denen 2014 nur zwei Parteien antraten, lag die Wahlbeteiligung durchschnittlich bei 81,1 Prozent, bei drei Parteien bei 78,4 Prozent, bei vier bei 69,5 Prozent und bei fünf bei 66,0 Prozent. Dieser scheinbare Zusammenhang ist zum Großteil darauf zurückzuführen, dass in einwohnerstärkeren Gemeinden die Anzahl der kandidierenden Parteien größer, die Wahlbeteiligung jedoch traditioneller Weise geringer ist.
Meisten Wähler 1957, wenigsten 2004
Historisch betrachtet gab es die höchste Beteiligung bei der Bundespräsidentenwahl 1957. 97,5 Prozent aller Salzburger gaben damals ihre Stimme ab. 55,5 Prozent davon stimmten für Wolfgang Denk. Bundespräsident wurde dennoch Adolf Schärf. Die Wahl mit dem geringsten Anteil abgegebener Stimmen war die Europawahl 2004. Nur 38,7 Prozent schritten damals zu den Urnen.
Wahlpflicht galt teilweise bis 1982
Bei den Bundespräsidentenwahlen bestand für alle Österreicher bis 1982 die Pflicht, ihre Stimme abzugeben. Bei allen anderen politischen Wahlen konnten die Salzburger Wahlberechtigten immer schon frei entscheiden, ob sie ihr Wahlrecht in Anspruch nehmen. Nur in Tirol, Vorarlberg, Steiermark und Kärnten wurde die Wahlpflicht in den jeweiligen Landesgesetzen verankert und galt dann auch bei den Nationalratswahlen, wurde jedoch inzwischen in allen vier Bundesländern wieder aufgehoben.