Das LVwG habe im Erkenntnis vom 11. August moniert, dass eine Patronatserklärung oder eine entsprechend ausgefüllte Subunternehmenserklärung zwischen der "Mutter" Heli Austria GmbH und der "Tochter" Martin Flugrettung zwingend vorzulegen gewesen wäre, so das Unternehmen am Samstag.
"Selbstverständlich haben wir alle Ausschreibungskriterien erfüllt. Das Land Burgenland hat uns nach einem aufwendigen und objektiven Vergabeverfahren zu Recht den Zuschlag für die Rettungshubschrauber-Versorgung im Burgenland erteilt", betonte Geschäftsführer der Martin Flugrettung GmbH und Haupt-Gesellschafter der Heli Austria Holding GmbH, Roy Knaus in der Aussendung.
Knaus will gegen das Erkenntnis keine Rechtsmittel ergreifen. Er hofft, dass das Land Burgenland den Notarztrettungsdienst mit Notarzthubschraubern neu ausschreibt und will sich wieder bewerben. Beeinsprucht hatte die Entscheidung für die Vergabe der bei der Ausschreibung unterlegene ÖAMTC.