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Gewerkschaft erstritt 4300 Euro Krankengeld für Salzburger Mechaniker

Arbeitnehmer willigte im Krankenstand in einvernehmliche Kündigung ein. "Krankegeld muss auch in so einem Fall über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus bezahlt werden", betont Daniel Mühlberger von der Produktions-Gewerkschaft PRO-GE.

Daniel Mühlberger, Landessekretär der Produktions-Gewerkschaft PRO-GE

Ein 21jähriger, der über eine Leiharbeiter-Firma als Automechaniker bei einem Betrieb beschäftigt war, verletzt sich an der Hand. Der vermeintliche "kleine Kratzer" entpuppt sich letztlich als ernsthafte Geschichte: Nach Untersuchungen im UKH und beim Hausarzt wird der junge Mann im November 2018 krank geschrieben.

Doch: Krankengeld erhält er vorerst keines. Der Hintergrund: Der junge Mechaniker hatte auf Vorschlag der Leihfimra einer einvernehmlichen Kündigung zugestimmt - in der Hoffnung, nach Beendigung des Krankenstandes wieder im Betrieb aufgenommen zu werden.

"Was viele noch nicht wissen: Seit der Gesetzesänderung am 1. Juli des Vorjahres sind Arbeitgeber verpflichtet, das Krankenentgelt über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus zu bezahlen. Und das, selbst bei einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses", stellt Daniel Mühlberger, Landessekretär der Produktions-Gewerkschaft PRO-GE klar. Die PRO-GE hat die Auszahlung des Krankenentgelts erwirkt: Über 4.300 Euro brutto konnten an den 21-jährigen Mechaniker ausbezahlt werden.

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