Sorge um Faistenauer Wasser: Steinbruch nicht genehmigt
Der Verwaltungsgerichtshof hat die wasserrechtliche Bewilligung für den geplanten Kalksteinabbau am Lidaun als rechtswidrig aufgehoben. Das Landesverwaltungsgericht muss über die Beschwerden von Projektgegnern neu entscheiden.
SN/robert ratzer
Faistenau erzielt einen weiteren juristischen Erfolg.
Der Verwaltungsgerichtshof hat nun eine weitere Bewilligung für den am Lidaunberg geplanten Steinbruch aufgehoben. Darüber konnte Bürgermeister Josef Wörndl (ÖVP) am Donnerstagabend der Gemeindevertretung berichten.
Grundeigentümer und die Wassergenossenschaft Faistenau hatten im September 2020 Beschwerde gegen die wasserrechtliche Bewilligung eingelegt. Das Salzburger Landesverwaltungsgericht hatte zuvor die Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft bestätigt. Das Höchstgericht in Wien stellt fest, dass die Salzburger Entscheidung rechtswidrig war. Einerseits habe es das Landesverwaltungsgericht verneint, dass die Trinkwasserquellen durch den Gesteinsabbau tatsächlich beeinträchtigt wären. "Andererseits ...
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