Neben Lustenau, das noch um die Tauglichkeit seines Reichshofstadions kämpft, reichten auch der FAC, SKN St. Pölten, Wacker Innsbruck und der GAK Lizenzunterlagen betreffend die erste Spielklasse ein. Aus der Regionalliga Mitte für die 2. Liga bewerben sich die Amateure von Sturm Graz sowie Hertha Wels, aus der Regionalliga Ost sind es der SV Stripfing und die Vienna. Von den aktuellen Bundesligisten wurden wie erwartet alle zwölf mit Oberhaus-Anträgen vorstellig.
Es gibt eine Nachfrist bis 8. März, bis dahin kann ohne Konsequenzen nachgereicht werden. Die Lizenz-Entscheidung in erster Instanz erfolgt bis spätestens 13. April. Danach wäre der Gang vor das Protestkomitee und in dritter und letzter Instanz vor das Ständige Neutrale Schiedsgericht möglich. Abgeschlossen wird das Lizenzierungs- und Zulassungsverfahren mit der Meldung der lizenzierten Clubs an die UEFA bis 31. Mai.