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Kurzarbeit für BL-Clubs bei Trainingsrückkehr weiter möglich

Die Wiederaufnahme des Trainings in Kleingruppen in der kommenden Woche bringt für die meisten Fußball-Bundesligisten und Cupfinalist Austria Lustenau auch Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Kurzarbeit mit sich. Grundsätzlich kann diese weitergeführt werden. Der auf Sport- und Arbeitsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Wolfgang Rebernig wies allerdings auf "Fußnoten" hin.

Die Bundesliga-Clubs trainieren bald wieder
Die Bundesliga-Clubs trainieren bald wieder

Da das schrittweise Hochfahren des Trainingsbetriebs noch keine Rückkehr zur Normalarbeitszeit bedeute, könne auch weiterhin Kurzarbeit in Anspruch genommen werden, erklärte Rebernig. So wie es derzeit mit Ausnahme Salzburgs und des LASK alle Bundesligisten tun.

Etwas kurios und "extrem bürokratisch" erscheint Rebernig allerdings der Passus in der Sozialpartnervereinbarung, gemäß der eine neuerliche Änderung der Kurzarbeitszeit der Zustimmung jedes einzelnen Arbeitnehmers bedarf und auch fünf Arbeitstage im Voraus den Sozialpartnern gemeldet werden muss. "Mit einem ersten Training am Dienstag würde sich das dann gar nicht ausgehen", merkte Rebernig an.

Letztlich werde das aber vermutlich nur eine akademische Frage bleiben. "Ich glaube nicht, dass sie dann der Kurzarbeit verlustig gehen", sagte Rebernig im Hinblick auf eine eventuelle Normenverletzung. Erscheine ein Spieler zu den nun neu vereinbarten Trainingszeiten, könne das als konkludente Zustimmung gewertet werden. "Ich würde es aber tunlichst vermeiden, zu trainieren und dann nicht die geänderten Arbeitszeiten dem AMS bekannt zu geben."

Komplizierter als die rechtliche dürfte sich die wirtschaftliche Seite der Wiederaufnahme des Trainings gestalten. Denn mit der Arbeitszeitausweitung müssen die Vereine wieder selbst stärker ins Börsel greifen - angesichts der angespannten Liquiditätssituation vieler Clubs eine besondere Herausforderung.

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