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Mündliche Verhandlung im Fall Luitz vor dem CAS am Montag

Nach der Disqualifikation im Weltcup-Riesentorlauf von Beaver Creek verhandelt der Internationale Sportgerichtshof CAS am Montag über die Berufung des deutschen Skirennläufers Stefan Luitz. Das sagte dessen Anwältin Anne Jakob der Deutschen Presse-Agentur. Das Urteil soll nach dem Willen aller Beteiligten noch vor dem letzten RTL der Saison am 16. März in Andorra fallen.

Luitz, dessen Saison nach einer Knieverletzung und einer Operation an der Schulter bereits beendet ist, hatte bei seinem Sieg in Beaver Creek Anfang Dezember in einem Aufenthaltsbereich an der Rennstrecke Sauerstoff durch eine Maske eingeatmet und damit gegen das Anti-Doping-Reglement des Skiweltverbandes verstoßen, weshalb die nachträgliche Disqualifikation erfolgte. Der Salzburger Marcel Hirscher rückte als ursprünglich Zweiter auf den Siegrang vor.

Luitz wehrt sich gegen die Strafe und begründet dies unter anderem damit, dass Sauerstoffzufuhr von der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA explizit erlaubt ist und es damit einen Widerspruch zwischen FIS-und WADA-Richtlinien gibt. Der Verstoß gegen die FIS-Regeln sei ihm auch deshalb nicht bewusst gewesen.

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