Trauerinfo

Die Erdbestattung

Traditionell. Die Bestattung von Toten in Erdgräbern hat in unseren Breiten eine lange Tradition.

Die Erdbestattung SN/sn

Ein Sarg wird langsam in das Grab hinabgelassen. Angehörige, Freunde und Bekannte werfen symbolisch eine Schaufel Erde auf den Sarg. Der Familie wird das Beileid zum Ableben der oder des Verstorbenen ausgedrückt. Solche Bilder einer Bestattung sind in vielen Köpfen fest verankert. Bis in das späte 19. Jahrhundert war die Erdbestattung die einzig zulässige Art Tote beizusetzten, und die katholische Kirche akzeptierte erst ab Mitte des letzten Jahrhunderts die alternative Bestattungsform der Einäscherung. Wenig verwunderlich ist daher, dass die Erdbestattung als die traditionellste Form empfunden wird.

Beisetzung auf dem Friedhof
Nachdem der oder die Verstorbene aufgebahrt und die Trauerfeier auf dem Friedhof oder in der Kirche erfolgt ist, findet die Erdbestattung in der Regel auf Friedhöfen oder Begräbnisstätten wie Beisetzungskapellen statt. Sie stehen im Eigentum der Gemeinden oder anerkannter Religionsgemeinschaften und werden von diesen verwaltet. Von ihnen werden auch die verfügbaren Gräber vergeben. Die Erbestattung kann in verschiedenen Grabarten erfolgen:
• Einzelgrab • Familiengrab • Gruft
Die Wahl der Bestattungsart kann der oder die Verstorbene noch zu Lebzeiten in einer schriftlichen Verfügung selbst festlegen oder die Wahl den Hinterbliebenen überlassen. Im Bundesland Salzburg gilt die Regelung, dass die Trauerfeier und Beerdigung innerhalb von zehn Tagen stattfinden sollen, diese Frist jedoch bei Notwendigkeit überschritten werden darf, wenn beispielsweise ein enges Familienmitglied nicht schnell genug anreisen kann. Die Genehmigung dafür ist von der zuständigen Sanitätsbehörde einzuholen. Die Salzburger Bestatter übernehmen dafür die nötigen Amtsschritte.

Formalitäten regeln
Die Erdbestattung erfordert verschiedene Vorkehrungen, die schon zu Lebzeiten getroffen werden können. Zum einen kann in manchen Gemeinden die gewünschte Grabstätte schon im Vorkauf erworben werden. Die jeweilige Friedhofsverwaltung nimmt Anfragen entgegen. Der Magistrat der Stadt Salzburg (Friedhofsverwaltung) vergibt beispielsweise Grabstellen, die alle zehn Jahre verlängert werden können. Sobald ein Verstorber oder eine Verstorbene in diesem Grab beerdigt wird, muss spätestens innerhalb eines Jahrs ein Grabdenkmal errichtet werden. Zum anderen müssen Grabanlagen, bestehend aus Grabstein, -einfassung und Sockel der jeweiligen Friedhofsordnung entsprechen und bewilligt werden. Es empfiehlt sich also, nach Zuweisung einer Grabstelle auch die Grabanlage zu planen. Die Salzburger Steinmetze kennen die Vorschriften der jeweiligen Friedhöfe und geben auch zu Behördenwegen Auskunft.

Gut zu wissen
Die Salzburger Bestatter informieren Sie umfassend zu den verschiedenen Formen der Erdbestattung. Zu den Dienstleistungen der Bestatter zählen unter anderem:
• Auswahl an Sargmodellen
• Organisation der Trauerfeier
• Behördenwege (Verständigung von Gemeinde, Pfarren u. a.)
• Aufbahrung
• Abholung und Überführung des/der Verstorbenen
• Druck von Trauerdrucksorten

Eine Liste der Salzburger Bestattungsunternehmen finden Sie im Internet unter www.bestatter.at

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