Trauerinfo

Wege nach der Bestattung

Urkunden, Anträge, Zuschüsse: Nach der Trauerfeier stehen viele Behördenwege an. Hier erfahren Sie, wie und wo die Dokumente eingereicht werden.

Wege nach der Bestattung SN/sn

Sterbeurkunden
Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde ist das Standesamt des Sterbeorts zuständig. Die Urkunde selbst muss bei der Krankenkasse, Banken, für den Pensionsantrag oder die Pensionsabmeldung im In- und Ausland, Gewerkschaften, Beihilfen und Versicherungen vorgelegt werden

Begräbniskosten
Ausgaben für ein Begräbnis können unter bestimmten Auflagen und nach Prüfung des zuständigen Finanzamts als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Bis zu einer festgelegten Höhe können sie dann im laufenden Finanzjahr miteinbezogen werden. Außerdem können Sie unter jeweiligen Voraussetzungen Zuschüsse von Pensions- und Krankenkassen, Gewerkschaften, Vereinen und Versicherungen erhalten. In den meisten Fällen werden neben der Sterbeurkunde ein Antragsformular, Versicherungsverträge und Zahlungsbelege benötigt. Welche Unterlagen im Einzelnen benötigt werden, erfahren Sie bei der betreffenden Versicherung.

Versicherungen
Der Versicherung muss zur Behebung von Versicherungssummen ebenfalls die Sterbeurkunde vorgelegt werden. Außerdem sollten Sie eine Zahlungsbestätigung des letzten Beitrags und die Polizzen mitnehmen.

Polizeiliche Abmeldung
Das Zentralmeldeamt wird vom zuständigen Standesamt über einen Todesfall informiert. Die polizeiliche Abmeldung erfolgt im Meldeamt.

Verträge
Sind auf den Namen des Verstorbenen Verträge (etwa Miet-, Telefon-, Zeitungsverträge) abgeschlossen, müssen diese aufgelöst oder geändert werden. Berücksichtigen Sie dabei auch etwaige Gewerbeberechtigungen oder Dauerberechtigungsausweise. Wenn Unklarheiten bei der Bearbeitung entstehen, steht Ihnen der Bestatter beratend zur Seite.

WITWEN-, WITWER- UND WAISENPENSION

Um eine Hinterbliebenenpension (Witwen-, Witwer- oder Waisenpension) zu erhalten, müssen diverse Anträge gestellt werden. Die Anträge müssen persönlich und so rasch wie möglich gestellt werden. Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:

• Todesbestätigung: gebührenfreie Urkunde, gültig für Sozialversicherungszwecke

• Bestätigung über die rechtlich gültige Ehe

• Personaldokumente der Ehepartner: Geburtsurkunden, Staatsbürgerschaftsnachweise, Heiratsurkunde, Meldezettel

• Pensionsbescheid oder Pensionsauszahlungsabschnitt der verstorbenen Person. Ist der Antragsteller selbst Pensionist, so ist auch dessen Pensionsbescheid bzw. der Pensionsauszahlungsabschnitt mitzubringen.

• Mit dem Pensionsantrag wird auch die vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ausgestellte Versicherungskarte mitgesendet.

• Nachweise über Versicherungszeiten der verstorbenen Person: Wenn der Verstorbene bereits Pension bezogen hat, müssen selbstverständlich keine Arbeitsund Versicherungsnachweise mehr vorgelegt werden.

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