Standesregeln. Es ist rechtlich klar definiert, welche Regeln und Pflichten ein Bestatter einhalten muss.

Bereits im Jahr 1859 wurde die erste Bestattungsordnung vom Gesetzgeber in Österreich erlassen. Diese Standesregeln wurden im Laufe der Jahre immer wieder abgeändert und überarbeitet - und müssen von allen heimischen Bestattern strikt eingehalten werden. Vor allem sind folgende Punkte genau geregelt:
• Tätigkeiten des Bestatters
• das standesgemäße Verhalten eines Bestatters
• Werbevorschriften
• Betriebsvorschriften
Bis zur Gewerberechtsnovelle im Jahr 2002 durften nur so viele Bestatter in Salzburg tätig sein, wie für den Bedarf der Einwohner nötig waren. Seit 1. August 2002 zählt der Beruf des Bestatters zu einem sogenannten reglementierten Gewerbe. Jetzt können beliebig viele ein Bestattungsunternehmen gründen, sofern die notwendigen Befähigungen vorhanden sind.
Der Tätigkeitsbereich
Der Tätigkeitsbereich der Bestatter ist vielfältig. Einerseits umfasst dieser den pietätvollen Umgang mit dem Verstorbenen, das Aufnahmegespräch mit den Angehörigen, die Abholung vom Sterbeort, das Waschen und Ankleiden des Verstorbenen, die Einsargung, sowie die Aufbahrung und Überführung des Leichnams. Andererseits gilt es auch, die Trauerfeierlichkeiten und die Bestattung so zu gestalten, wie es die Hinterbliebenen wünschen - unter Rücksichtnahme auf die religiösen und ortsüblichen Traditionen und Bräuche. Der Bestatter übernimmt auch etwaige Exhumierungen. Seit 2004 gehört die Thanatopraxie (Desinfektion, Konservierung und kosmetische Behandlung eines Verstorbenen) zum Tätigkeitsbereich des Bestatters.
Standesgemäßes Verhalten
Welche Rechte und Pflichten der Bestatter hat, ist gesetzlich ganz genau geregelt. Darum ist es wichtig, sich als Bestatter sehr gut mit den rechtlichen Gegebenheiten auseinanderzusetzen. Im Sinne des standesgemäßen Verhaltens eines Bestatters muss dieser oberste Prioritäten zur Wahrung sowohl der öffentlichen Interessen als auch jener der trauernden Familien, Verwandten und Hinterbliebenen setzen.
Werbevorschriften
Bestatter sind im Sinne der Standesregeln mit einem eingeschränkten Werbeverbot behaftet. Die Werbung für den Bestatter muss den in den Standesregeln fixierten Faktoren entsprechen und in jedem Fall sehr zurückhaltend gestaltet sein.
Betriebsvorschriften
Die persönlichen Informationen und die Todesursache darf der Bestatter nicht preisgeben. Er unterliegt strengster Verschwiegenheitspflicht.