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AK-Experte: Beteiligung darf keine Lohnerhöhung ersetzen

Die Regierung will im Zuge der Steuerreform eine steuerfreie Mitarbeiterbeteiligung von bis zu 3.000 Euro pro Person und Jahr ermöglichen. Arbeiterkammer-Experte Dominik Bernhofer hat grundsätzliche Bedenken, wie er Montagfrüh im Ö1-"Morgenjournal" des ORF-Radios sagte: "Es ist wichtig, dass diese Gewinnbeteiligung keine Lohnerhöhung ersetzen oder verdrängen darf."

Beteiligung von bis zu 3.000 Euro pro Person und Jahr möglich
Beteiligung von bis zu 3.000 Euro pro Person und Jahr möglich

Schon jetzt gibt es die Möglichkeit einer steuerlich begünstigten Beteiligung, nämlich für Firmenanteile wie Aktien. Laut Peter Bartos von der Steuerberatungskanzlei BDO muss die Beteiligung entweder allen oder bestimmten Gruppen von Mitarbeitern gewährt werden. Es sei zu erwarten, dass das auch künftig so sein werde.

Beim oberösterreichischen Unternehmen voestalpine gibt es bereits eine Form der Mitarbeiterbeteiligung. Wer im Stahlkonzern arbeitet, gibt einen Teil seiner KV-Erhöhung an eine Stiftung ab, mit dem Geld werden Aktien der voestalpine gekauft, auch die Dividenden werden üblicherweise in Aktien investiert. Wer in Pension geht oder die Firma verlässt, kann seine Anteile verkaufen, das Ergebnis hängt dann von der Zahl der Aktien und vom aktuellen Aktienkurs ab.

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