Im Jänner lag die von hohen Energiepreisen angefachte Teuerung in Österreich bei 5 Prozent, im Februar wird eine Inflationsrate von 5,9 Prozent erwartet. Arbeiterkammer und ÖGB fordern außerdem eine zeitliche Verlängerung des Arbeitslosengeldes unabhängig vom Alter auf 52 Wochen. Die 20- bis 30-wöchige Bezugsdauer für jüngere Arbeitslose soll gestrichen werden. Auch beim Arbeitslosengeld-Familienzuschlag von 0,97 Euro pro Kind und Tag sehen AK und ÖGB Handlungsbedarf. Dieser Betrag sei seit dem Jahr 2001 nicht erhöht worden. Seit längerem fordern AK und ÖGB bereits die Erhöhung der Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld von derzeit 55 auf 70 Prozent. Ein höheres Arbeitslosengeld werde die Armutsgefährdung senken, so ÖGB-Vertreter Prischl.
Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) will heuer im ersten Halbjahr die lang angekündigte Reform der Arbeitslosenversicherung vorlegen. Eine Abschaffung der Notstandshilfe ist nicht geplant. Eine parlamentarische Enquete zur Reform der Arbeitslosenversicherung ist für den 7. März geplant. Besonderen Fokus will der Arbeitsminister auf die Höhe des Arbeitslosengeldes und Zuschläge, Zuverdienst und Sanktionen legen. AK und ÖGB warten auf konkrete Reformideen des Ministers. "Irgendwann muss das Ministerium einen Vorschlag auf den Tisch legen", sagte Prischl.
Mitte Dezember hatte Kocher angekündigt, dass "vieles in Richtung" eines degressiven Arbeitslosengeldes mit zuerst höherem und dann sinkendem Bezug und verbindlicheren Zumutbarkeitsregeln hinauslaufe. Details wollte er damals nicht nennen. Ein höheres Arbeitslosengeld am Beginn der Arbeitslosigkeit könne dann akzeptiert werden, wenn sich die existenzielle Absicherung Arbeitsloser insgesamt und besonders für länger Arbeitslose nicht verschlechterte, so die Arbeitnehmervertreter. "Wir kennen das Modell nicht, was die Fallstricke sind", so der ÖGB-Vertreter. "Mir fehlt ein bisschen die Fantasie, wie die Fallstricke weggeräumt werden können."
Der Leiter der AK-Arbeitsmarktabteilung, Gernot Mitter, fordert bei der anvisierten Reform der Arbeitslosenversicherung einen Fokus auf Armutsvermeidung, Qualifizierung und Verbesserung der Arbeitsvermittlung durch das Arbeitsmarktservice (AMS). Auch die Unternehmen sollten verstärkt in die Pflicht genommen werden. Wenn Betriebe AMS-Förderungen erhalten, müsste es eine Verpflichtung geben, alle offenen Stellen dem Arbeitsmarktservice zu melden, so Mitter.
AK und ÖGB sehen noch weiteren Reformbedarf: Sie plädieren für eine Staffelung der AMS-Sanktionen, für Strafzahlungen für das kurzfristige "Zwischenparken" von Arbeitnehmern in der Arbeitslosenversicherung und für eine Erhöhung des AMS-Personalstands um mindestens 650 Planstellen. AK und ÖGB pochen auch darauf, dass es weiterhin eine Möglichkeit für geringfügigen Zuverdienst zum Arbeitslosengeld und zur Notstandshilfe gibt. Nur 13 Prozent der Arbeitslosen- und Notstandshilfebezieher hätten eine geringfügige Beschäftigung, so AK-Vertreter Mitter. Dieser Zuverdienst sei wichtig, um aus der "Armutsfalle herauskommen".