Die Anklage ist nicht rechtskräftig, alle 16 Beschuldigten können sie noch beeinspruchen. Wann ein Prozess beginnt, ist derzeit nicht abschätzbar. Der Gesamtschaden beläuft sich laut Anklägern auf rund 10 Mio. Euro. Über die von den Staatsanwälten vorbereitete Anklage hatte vergangene Woche der unabhängige Weisungsrat eine Empfehlung ausgesprochen, diese aber zunächst geheim gehalten und nicht veröffentlicht. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hatte erklärt, der Empfehlung des Weisungsrats Folge zu leisten.
In dem Polit-Wirtschaftskrimi stehen Grasser, ein früherer FPÖ-Politiker, der später in Diensten der ÖVP tätig wurde, sowie dessen Trauzeuge Walter Meischberger, ein weiterer ehemaliger Freiheitlicher Spitzenfunktionär, im Blickpunkt. Es geht um vermeintlich unsaubere Geschäfte im Umfeld des Finanzministeriums. Der Minister soll sich bei einem Privatisierungsverfahren und bei einer Entscheidung über einen Mietvertrag der Finanzbehörde bestechen haben lassen sollen, so der Vorwurf. Meischberger und der Lobbyist Peter Hochegger sollen seine Mittelsmänner gewesen sein, der Immobilienmakler Ernst Karl Plech soll als Immo-Experte bei den Deals geholfen haben. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.
Die Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog u.a.) unter dem damaligen Finanzminister Grasser im Jahr 2004 steht mit der - nicht rechtskräftigen - Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nun offiziell unter Korruptionsverdacht. Es geht um eine geheime Zahlung von fast 10 Mio. Euro - 1 Prozent des Kaufpreises - die von der im Bieterverfahren siegreichen Immofinanz nach Liechtenstein floss. Grasser soll sein Insiderwissen als Minister ausgenutzt haben, um - über den Umweg zweier Vertrauter - den entscheidenden Tipp zu geben und sich selber mit Schmiergeld zu bereichern. Grasser bestreitet dies vehement.
In der zweiten Causa geht es um die Einmietung der oberösterreichischen Finanz- und Zollämter im Linzer Terminal Tower im Jahr 2006. Das Hochhaus am Linzer Hauptbahnhof war ein Gemeinschaftsprojekt von Porr, Raiffeisen OÖ und Raiffeisen Leasing. Damals floss eine "Vermittlungsprovision" via Hochegger an Meischberger, der das Geld nach Liechtenstein transferierte. Dort landete es auf jenen drei Konten, wo schon der Großteil der Buwog-Millionenprovision hingeflossen war. Die Zahlung soll Schmiergeld für die Entscheidung des Finanzministers gewesen sein, dass sich die Finanz im Gebäude einmietet, so der Vorwurf. Auch hier bestreitet Grasser die Vorwürfe.
Wann es nun zu einem Prozess kommen werde, sei derzeit "nicht abschätzbar", erläuterte Oberstaatsanwalt Konrad Kmetic von der das Verfahren führenden Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zur APA. Die Beschuldigten haben ab Zustellung der Anklageschrift 14 Tage Zeit, um Einspruch zu erheben. Sollte kein Einspruch folgen, wird nach Ablauf der Frist die Anklage rechtskräftig. Ein Einspruch löst ein Rechtsmittelverfahren aus, in dem das Oberlandesgericht Wien prüft. Grassers Anwalt Manfred Ainedter hatte am gestrigen Mittwochabend bereits gegenüber der APA die Anklage gegen seinen Mandanten verkündet. Ainedter rechnet auch mit einem Einspruch gegen die Anklage, ob er selber Einspruch erheben werde, hänge von der Anklageschrift ab.
