Den Finanzierungsrahmen für unbesicherte Bauspardarlehen hob die FMA den Angaben zufolge von 25.000 auf 30.000 Euro an, der Höchstbetrag für Großbausparverträge beträgt fortan 440.000 (statt bisher 360.000) Euro.
Die Finanzaufsicht übe damit eine Ermächtigung aus dem Bausparkassengesetz aus, diese Höchst- bzw. Mindestbetragsgrenzen per Verordnung festzulegen. Sie habe dabei auf die Stabilität der Bausparkassen und das volkswirtschaftliche Interesse an einer funktionsfähigen Wohnbaufinanzierung Bedacht zu nehmen, so die FMA weiter.
Die Erhöhung sei mit Kundmachung der Verordnung in Kraft getreten. Die Betragsgrenzen waren den Angaben zufolge zuletzt im Jahr 2010 angepasst worden.
Wüstenrot-Generaldirektorin Susanne Riess begrüßte die entsprechende Entscheidung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), wonach der Höchstbetrag um 22 Prozent von 180.000 Euro auf 220.000 Euro angehoben wurde.
Diese Maßnahme stelle ein ganz wichtiges Bekenntnis zum Bausparen dar und werde den Wohnbau in Österreich nachhaltig unterstützen, betonte Riess in einem der APA übermittelten Statement. Bausparen zähle zu den sichersten und wertbeständigsten Spar- und Anlageformen und für die Österreicher zähle der Erwerb von Wohnraum oder die Wohnraumsanierung zu den essenziellsten Lebenszielen.
Dieser Trend zeigt sich auch anhand der Finanzergebnisse der Bausparkasse Wüstenrot, die im Bereich der Finanzierungsleistungen 2018 den Marktanteil um ca. 4 Prozent gesteigert und annähernd das Jahresergebnis 2017 von 843,5 Mio. Euro erzielt habe.