Ab Juli ist, abgesehen von Industrieanlagen und Kraftwerken, die schon im EU-Emissionshandel (ETS) für Verschmutzungsrechte zahlen, kein Unternehmen von der neuen CO2-Abgabe von zunächst 30 Euro je Tonne ausgenommen. So sieht man es jedenfalls im Klimaschutzministerium. Ganz so ist es nicht, wie ein Blick in die Details der ökosozialen Steuerreform zeigt, die den klimaschonenden Umbau der Wirtschaft antreiben soll.
Denn für besonders betroffene Sektoren im internationalen Wettbewerb ist die Rückerstattung von 65 bis 95 Prozent der Zusatzkosten vorgesehen. ...
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