Die von der Koalition vorgelegte Neuregelung des Karfreitag-Feiertags lässt bei Experten die Köpfe rauchen und sorgt bei Arbeitnehmervertretern für Ärger. Gewerkschaft und Arbeitsrechtler verweisen darauf, dass es mit einer gesetzlichen Änderung nicht getan ist. Denn der Karfreitag als Feiertag für Evangelische, Methodisten und Altkatholiken ist nicht nur im Arbeits- und Feiertagsruhegesetz verankert, sondern auch in einem Generalkollektivvertrag, den die Sozialpartner 1952 abgeschlossen haben.
Weil im Arbeitsrecht das Günstigkeitsprinzip gilt (für Arbeitnehmer gilt die bessere Regelung), würde das Recht ...