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Finanzminister Schelling: Grundsatz-Einigung mit Heta-Gläubigern

Der Bund und ein Teil der Heta-Gläubiger haben sich im Poker um die Milliardenschulden der ehemaligen Kärntner Landesbank geeinigt. Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) und 72 Gläubiger haben ein entsprechendes Memorandum of Understanding (MoU) unterzeichnet. Es läuft nun auf eine Neuauflage des gescheiterten Kärntner Angebots mit einer günstigeren Nullkupon-Anleihe mit Bundeshaftung hinaus.

"Wir ziehen damit unter die dramatische Affäre Hypo einen hoffentlich endgültigen Schlussstrich, ohne dass es zu weiteren Belastungen beim Bund kommen wird", sagte Finanzminister Schelling nach der Unterzeichnung. "Wenn damit der Rucksack von den Schultern der Republik kommt, dann ist das ein guter Tag".

Mit der jetzigen Vereinbarung könne sowohl eine Insolvenz der Heta zum Schaden der Gläubiger als auch eine mögliche Insolvenz für Kärnten abgewendet werden, betonte Schelling in einer Pressekonferenz. Die Einigung in der Heta-Causa sei eines seiner Ziele als Finanzminister gewesen, "ein Rucksack, den ich gerne loslassen wollte".

Der Bund werde sicherstellen, dass Kärnten das nunmehr geplante Kompromissangebot legen wird und dessen Finanzierung sicherstellen. Aus Sicht der Republik habe sich gegenüber dem ersten Angebot nichts geändert. Was sich geändert habe, sei, dass nunmehr statt der Republik der Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (KAF) den Zerobond emittieren werde, und dessen Laufzeit von 18 auf 13,5 Jahre verkürzt wird.

Keine Probleme erwartet sich Schelling aus dem Umstand, dass dazu noch eine Zustimmung der EU erforderlich ist, weil es sich um eine bundesgarantierte Anleihe handeln wird. "Beihilfenrechtlich hat die EU schon einmal ihre Zustimmung gegeben".

"Nun ist Kärnten am Zug", so der Finanzminister. Er gehe davon aus, dass Kärnten das vereinbarte rechtsgültige Angebot legen wird. Dafür würden noch bestimmte Rahmenbedingungen wie gesetzliche Änderungen und Beschlüsse im Kärntner Landtag benötigt werden. Der Bund habe Kärnten schon die Zusage für die notwendigen Mittel gegeben, auch mit der Hypo-Abbaugesellschaft Heta sei alles geklärt. "Das Angebot ist akzeptierbar", so Schelling.

Der Vorteil für den Bund bestehe in der Rechtssicherheit, dem Wegfall von Haftungsproblemen und dass es keine Gerichtsverfahren geben werde. Man werde nunmehr mit Hochdruck an der Umsetzung arbeiten, die im Herbst abgeschlossen sein soll. "Es ist gelungen, dieses unsägliche Kapitel für beide Teile zu einem vernünftigen Ende zu bringen", meinte Schelling. "Beide Teile nehmen auch noch ihre Unzufriedenheit mit. Das ist das Wesen einer solchen Vereinbarung. Wir können es mit gutem Gewissen zu einem Ende bringen".

Die Grundsatz-Einigung sei ein "Grund für vorsichtige Freude", sagte der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) am Mittwoch nach der Sitzung der Landesregierung. "Die Einigung lässt eine Lösung im Herbst machbar erscheinen", so Kaiser, der auch hofft, dass nun die Insolvenzgefahr Kärntens gebannt ist.

Sollte die Lösung so wie geplant über die Bühne gehen, dann hätte Kärnten Rechtssicherheit - auch wenn Kärntens Beitrag in Höhe von 1,2 Mrd. Euro dem Land viel abverlange. "Dieser Beitrag wurde aber nicht ausverhandelt, es ist die errechnete Summer, wie viel Kärnten maximal leisten kann", so Kaiser. Der Betrag wurde fixiert, die Bedingungen für den Kredit müssten aber erst verhandelt werden.

Finanzreferentin Gabriele Schaunig (SPÖ) verwies darauf, dass nun noch Detailfragen geklärt werden müssen, dazu seien - so wie beim ersten Angebot im März - Landtagsbeschlüsse notwendig. Auf die Frage, ob nun die Insolvenzgefahr für das Land gebannt sei, antwortete Schaunig, sie als Juristin könne nichts ausschließen - Kaiser sagte darauf, dass man aber einen Riesenschritt vorangekommen und die Gefahr entsprechend kleiner geworden sei.

Heutiger Schritt als "letztlich gute Lösung"

Gläubigervertreter Friedrich Munsberg, Vorstandsvorsitzender der Dexia Kommunalbank, und Vertreter eines Gläubigerpools von 60 Investoren mit 4,9 Mrd. Euro landesverbürgten Heta-Papieren, bezeichnete die heutige Einigung als einen ersten wichtigen Schritt für eine endgültige Lösung und "letztlich gute Lösung".

Die Verhandlungen seien für die Gläubiger ein langwieriger, mühsamer, kostspieliger und durchaus schmerzhafter Prozess gewesen. "In diesem Kompromiss werden wir ins Auge fassen müssen, einen erheblichen Teil unserer Forderungen zu verlieren", so Munsberg. Die Verluste werden von den Aktionären, Kunden und Steuerzahlern zu tragen sein. Dennoch habe man zugestimmt, weil die Alternative langwierige, teure Gerichtsverfahren mit unbestimmten Ausgang gewesen wären. "Wir sehen dieses Memorandum of Understanding" als eine Chance an, für Österreich, Kärnten und die Gläubiger eine akzeptable Lösung zu finden".

Geplant ist, dass der Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (KAF) ein neues, öffentliches Angebot legt. Den Heta-Gläubigern soll wie schon bisher eine Barzahlung von 75 Prozent für Senior-Heta-Schuldtitel und 30 Prozent für Nachrang-Heta-Schuldtitel angeboten werden. Das Land Kärnten beteiligt sich mit einem Beitrag von 1,2 Mrd. Euro. Die übrigen finanziellen Mittel sollen dem KAF von Bundesseite bereitgestellt werden, wobei der Bund damit zu einem großen Teil die Erlöse aus der Heta-Abwicklung vorfinanziert.

"LockUp"-Vereinbarungen

72 Heta-Gläubiger, die eine Gesamtnominale an landesbehafteten Heta-Schuldtiteln von rund 4,938 Mrd. Euro repräsentieren, haben das Memorandum of Understanding unterfertigt. Darunter sind Senior-Gläubiger mit einer Gesamtnominale von knapp 4,829 Mrd. Euro, das entspricht 48,7 Prozent der insgesamt von Senior-Gläubigern gehaltenen landesbehafteten Heta-Schuldtitel. Darüber hinaus sind Nachranggläubiger mit einer Gesamtnominale von 109,9 Mio. Euro erfasst.

Diese Heta-Gläubiger verfügen laut Memorandum of Understanding (MoU) über ausreichende Mehrheiten, um die so genannten "LockUp"-Vereinbarungen zwischen diesen Heta-Gläubigern aufzulösen oder anzupassen, um eine Annahme des Angebots für diese Heta-Gläubiger zu ermöglichen. Man sei zuversichtlich, dass damit der Weg für eine Annahme des Angebots des KAF mit den erforderlichen gesetzlichen Mehrheiten geebnet sei, heißt es in der Aussendung des Finanzministeriums. Für die Annahme erforderlich ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Gesamtnominale der Heta-Schuldtitel plus Zustimmung von jeweils einem Viertel der Nominale der Senior- und Nachranggläubiger.

Die Heta-Gläubiger können wählen zwischen einer Barzahlung von 75 Prozent für Senior-Heta-Schuldtitel sowie 30 Prozent für Nachrang-Heta-Schuldtitel oder alternativ einer Nullkupon-Inhaberschuldverschreibung (Zero-Bond) des KAF mit einer Laufzeit von etwa 13,5 Jahren, wobei Senior-Gläubiger den Zero-Bond im Umtauschverhältnis 1:1 zeichnen können. Für Nachranggläubiger beträgt das Umtauschverhältnis 2:1.

Eine weitere Alternative gibt es für sehr langfristig orientierte nachrangige Heta-Gläubiger mit einer Laufzeit von etwa 54 Jahren. Der Zero-Bond des KAF wird mit einer Garantie des Bundes ausgestattet werden. Die Gläubiger können somit - nach aktuellem Stand - mit einer Rückzahlung von bis zu 90 Prozent ihrer Investitionen rechnen.

Bevor der KAF das Angebot legen kann, müssen u.a. auch noch die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen werden und es ist auch noch eine beihilferechtliche Prüfung der EU-Kommission abzuwarten. Das Angebot wird für Anfang September erwartet. Das Settelment ist für Mitte Oktober geplant.

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