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Flixbus darf Mails nur nach Zustimmung für Werbung nutzen

Der Reiseveranstalter Flixbus darf E-Mail-Adressen seiner Kunden künftig nicht mehr für Direktwerbung nutzen, ohne dafür eine ausdrückliche Zustimmung einzuholen. Bisher muss man ausdrücklich der Zusendung von Angeboten widersprechen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führte gegen diese Klausel im Auftrag des Sozialministeriums eine Klage und bekam vom Oberlandesgericht Wien Recht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Flixbus darf Mailadressen nur nach Zustimmung für Werbung verwenden

Die Flix SE betreibt Fernbusverbindungen unter der Marke FlixBus, der Onlinevertrieb läuft unter anderem über die Website "flixbus.at". Für Onlinebuchungen fordere das Unternehmen die Angabe einer E-Mail-Adresse, schreibt der VKI am Donnerstag in einer Aussendung. Verbunden sei das mit der Information, den Kunden über die eingegebene Adresse weitere Angebote zu schicken. Für den Fall, dass dies nicht deren Wunsch entspreche, verlange das Unternehmen eine separate Mail mit ausdrücklicher Ablehnung.

Für den Erhalt von Direktwerbung müsse es aber eine vorherige und eindeutige Zustimmung geben, argumentiert das OLG Wien laut Aussendung. Eindeutig bedeute, dass die Einwilligung ausdrücklich, also durch zustimmende Handlung, erfolgt. Sonst sei eine derartige Klausel, wie jene von Flixbus, nicht rechtskonform.

Eine vorherige Einwilligung für die Zusendung elektronischer Post für Direktwerbung sei nur dann nicht notwendig, wenn diese Nachricht zur Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte oder Dienstleistungen erfolgt. Die Klausel umfasse aber nicht nur die Zustimmung des Kunden zur Zusendung von Flixbus-Angeboten, sondern auch von Dritten, so das Gericht weiter. Darüber hinaus müsse den Reisenden schon beim Eintragen ihrer E-Mail-Adresse die Möglichkeit gegeben werden, die Zusendungen abzulehnen. Auch das sei bei der Klausel nicht der Fall.

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