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Industriellenvereinigung warnt vor Arbeitszeitverkürzung

Die Industriellenvereinigung (IV) warnt vor Forderungen nach einer Arbeitszeitverkürzung auf 32 Stunden pro Woche bei vollem Lohnausgleich. Österreich liege mit einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 37,65 Stunden für Vollzeitbeschäftigte im EU-Vergleich schon jetzt im unteren Drittel. Darüber hinaus gingen die Österreicher vergleichsweise früh in Pension und die Teilzeitquote sei sehr hoch - daher sollten ungenutzte Potenziale am Arbeitsmarkt gehoben werden.

IV gegen Arbeitszeitverkürzung
IV gegen Arbeitszeitverkürzung

Im EU-Durchschnitt sei im vergangenen Jahr 38,35 Stunden pro Woche gearbeitet worden, in Deutschland sogar 38,9 Stunden, verweist die IV auf Eurostat-Daten. Die vom ÖGB ins Treffen geführte Statistik zur "normalen Arbeitszeit", wonach aktuell in der EU nur die Griechen noch länger als die Menschen in Österreich arbeiten würden, ist nach Ansicht der IV verkürzt, weil dabei die Feiertage und Urlaube nicht berücksichtigt würden.

In einer Zeit, in der Unternehmen Schwierigkeiten hätten Mitarbeiter zu finden, sei die Forderung nach einer Arbeitszeitverkürzung problematisch, heißt es in einer Aussendung der IV vom Mittwoch. "Wir müssen mit weniger Arbeitszeit die Produktivität auf heutigem Niveau erhalten und weiterhin steigern, um unseren Wohlstand und unseren Sozialstaat in dieser Form zu erhalten", sagte IV-Präsident Georg Knill.

Die Industriellenvereinigung schlägt vor, Anreize für die Beschäftigung über das Pensionsantrittsalter hinaus zu setzen. Die Kinderbetreuung und -bildung sollte ausgebaut, die Vollzeitarbeit attraktiver gemacht und die qualifizierte Zuwanderung gefördert werden.

Laut einer Studie des Economica-Instituts im Auftrag der IV würde eine Arbeitszeitreduktion auf 32 Stunden in Österreich zu erheblichen Lohn- und Gehaltseinbußen führen. "Eine Arbeitszeitreduktion auf 32 Stunden pro Woche hat nicht nur volkswirtschaftliche Nachteile, sondern auch Auswirkungen auf die persönliche finanzielle Zukunft. Im Laufe eines Erwerbslebens summieren sich diese Einbußen auf den Wert einer Eigentumswohnung", warnte Knill.

Die IV betont, dass eine Verteilung der Normalarbeitszeit auf 4 Tage bereits jetzt möglich sei und argumentiert, dass eine Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich den Standort schädigen und die Kosten für den Stundenlohn schlagartig um 20 Prozent erhöhen würde.

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