Ziel sei es, dass es "in der Folge zu einer zeitnahen Auszahlung kommen wird". Die Corona-Kurzarbeit sei nicht dafür gedacht, kurz- oder mittelfristige Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Hierfür existierten zahlreiche andere Überbrückungsmöglichkeiten durch Banken oder die verschiedenen Hilfsfonds, betonte der Ministeriumssprecher.
Die Abwicklung der Kurzarbeit erfolgt über das Arbeitsmarktservice (AMS). Die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) wickelt im Zuge der praktischen Umsetzung die Serviceleistung für die Unternehmen ab.
Für die Einreichung der Stundenabrechnung beim AMS sowie die daraus resultierende Auszahlung der Ausfallstunden sei keine vollständige oder endgültige Lohnabrechnung notwendig, betonte man seitens des Arbeitsministeriums. Hier genüge die Berechnung der angefallenen Ausfallstunden.
Die noch offenen arbeitsrechtlichen Fragen beziehen sich den Angaben zufolge in der Regel auf die getroffenen Sozialpartnervereinbarungen. Daher lägen sie nicht im unmittelbaren Einflussbereich des Ministeriums. Dieses beobachte jedoch, welche Fragen sich bei der Auslegung der Sozialpartnervereinbarung für die Praxis ergeben, und werde gegebenenfalls Hilfestellungen zur Auslegung treffen.
Mit Stand Freitag vergangener Woche sind 53.646 Anträge auf Kurzarbeit gestellt worden. Der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband (SWV) kritisierte am heutigen Freitag darob, dass von den 53.646 Anträgen nur 20.651 bewilligt gewesen waren. Kommenden Montag gibt es vom Arbeitsministerium die neuen Zahlen per heute, Freitag.
Von den vorigen Freitag noch nicht bewilligten Anträgen befanden sich 20.053 in Bearbeitung. Bei 12.942 waren von den beantragenden Firmen Daten nachzureichen. "Die Antragstellung ist viel zu bürokratisch und stellt daher vor allem kleine Betriebe vor große Herausforderungen", kritisierte SWV-Vizepräsidentin Katarina Pokorny in einer Aussendung.
Zudem bestünden weiter Unsicherheiten, wenn der Antrag bewilligt wurde: "Die Unternehmerinnen und Unternehmer wissen nicht, wann sie Stundenänderungen bei zur Kurzarbeit gemeldeten MitarbeiterInnen bekanntgeben müssen. Auch Klagen über widersprüchliche Informationen diesbezüglich wurden an mich herangetragen", so die sozialdemokratische Wirtschaftstreibende.
Der SWV fordert eine schnellere und unbürokratischere Abwicklung der Kurzarbeitsanträge und eindeutige und einheitliche Informationen zur Meldung von Stundenänderungen.