Dem Staat würden Steuereinnahmen entgehen und die heimischen Händler hätten einen massiven Wettbewerbsnachteil. "Das werden wir nicht tolerieren", betonte Blümel in einer Aussendung. 2018 habe es schätzungsweise rund 7 Mio. solcher Sendung gegeben, im Jahr 2020 werde man schon bei rund 10 Mio. gelegen sein.
Neben laufenden physischen Kontrollen bei Post und Expressdiensten finden laut Blümel wöchentliche Schwerpunktaktionen statt, teils auch in internationalen Kontrolloperationen von Zoll und Polizei. In den nächsten Wochen würden wöchentlich weitere intensive Überprüfungen im Versandhandel aus Drittländern bei Post und Expressdiensten durchgeführt.
Begrüßt wurden die verstärkten Kontrollen am Montag vom Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Rainer Trefelik, als "ein richtiges Signal und wichtig für den heimischen Handel"
Ab 1. Juli ist auch für Waren mit einem Wert von unter 22 Euro von der Post und den Schnelldiensten eine Zollanmeldung abzugeben und die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten, zugleich gelangt auch auch das IOSS-System (Import One-Stop-Shop) zur Anwendung, so der Finanzminister. Ursprünglich war die Neuregelung schon für Anfang 2021 vorgesehen, krisenbedingt wurde sie aber um ein halbes Jahr verschoben, erinnerte Blümel. Trefelik bedauerte diesen Aufschub: Ihm wäre es lieber gewesen, wenn Pakete aus Drittländern ab sofort zur Gänze zu versteuern wären - denn in der Praxis sei die Freigrenze "nichts Anderes als ein Steuerschlupfloch für ausländische Onlineriesen". Durch dieses Schlupfloch entgehe den EU-Mitgliedsstaaten rund eine Milliarde Euro im Jahr, in Österreich werde der Steuerentfall auf 150 Mio. Euro geschätzt.
Für Kleinsendungen bis 150 Euro sowie für Privat-an-Privat-Sendungen wird es eine Ausnahme geben, so die Aussendung des Ministeriums. Zudem wird ermöglicht, die tatsächliche Entrichtung der Umsatzsteuer schon im Rahmen der Internetbestellung über eine sogenannte One-Stop-Shop Plattform vorzunehmen, sodass diese bei der Einfuhr - wenn dies in der Anmeldung mit entsprechendem Code und der Identifikation der Plattform (IOSS-Nr) deklariert wird - nicht zu bezahlen ist.