Kryptowährungen werden ab 1. März wie Aktien besteuert. Bislang war Steuerhinterziehung einfach.
SN/markus mainka - stock.adobe.com
Die ökosoziale Steuerreform bringt auch neue Regeln für die Besteuerung von Bitcoin und Co. Ab 1. März werden Kryptowährungen wie andere Wertpapiere behandelt und Gewinne mit 27,5 Prozent besteuert. Wer Kryptowährungen bisher ein Jahr behalten hatte, musste Gewinne nicht versteuern. Unter der einjährigen Frist waren sie einkommensteuerpflichtig. Die neuen Regeln gelten für alle nach dem 28. Februar 2021 angeschafften Kryptowährungen. Vorher angeschafftes "Altvermögen" bleibt steuerfrei.
"Die Einkommensteuer auf Spekulationsgewinne konnte bisher leicht hinterzogen werden, indem man die Gewinne ...
Weiterlesen wenn Sie mehr wissen wollen
Angebot auswählen und weiterlesen
Alle Artikel lesen.
Exklusive SN-Plus Inhalte von renommierten SN-RedakteurInnen
Täglich die digitale Zeitung als E-Paper in der SN-App
Endet automatisch
Die ersten 3 Monate um nur 0,99 Euro pro Monat.
Exklusive SN-Plus Inhalte von renommierten SN-RedakteurInnen
Täglich die digitale Zeitung als E-Paper in der SN-App
Nach 3 Monaten jederzeit kündbar
* Monatspreis nach 3 Monaten: ab 4,90 €
Sie sind bereits Digitalabonnent?
Hier anmelden
Ihr 30-Tage-Test ist bereits abgelaufen
Die ersten 3 Monate um nur 0,99 Euro pro Monat.
Exklusive SN-Plus Inhalte von renommierten SN-RedakteurInnen
Täglich die digitale Zeitung als E-Paper in der SN-App