Konkret werden alle Kraftwerke, Fernheizwerke und Industrieunternehmen mit einer vertraglich vereinbarten Höchstleistung "von mehr als 50.000 kWh pro Stunde" verpflichtet, die entsprechenden Anlagen zu prüfen und alle Vorkehrungen zu treffen, um im Notfall mit einem anderen Energieträger als Gas den Betrieb fortzuführen.
Die Verordnung richtet sich somit an alle Großverbraucher von Erdgas, die technisch, wirtschaftlich und rechtlich in der Lage sind, umzurüsten. "Da es sich um eine Energielenkungsmaßnahme handelt, werden die Kosten für die Umrüstung den betroffenen Unternehmen zur Gänze ersetzt", erklärte das Ministerium.
"Jede Kilowattstunde Gas, die wir nicht verbrauchen, hilft uns, die Abhängigkeit von Russland zu reduzieren", sagte die für Energie zuständige Ministerin Gewessler.
Nach dem Energielenkungsbeirat kommt die Verordnung in den Hauptausschuss des Nationalrates, wo für den Beschluss eine Zweidrittelmehrheit benötigt wird. Das heißt, die Koalitionsparteien ÖVP und Grüne brauchen für den Beschluss eine der beiden großen Oppositionsparteien SPÖ oder FPÖ.
Wie es in der Aussendung des Klimaministeriums weiter hieß, wird die Umstellung bis zur Heizperiode heuer nur in einigen wenigen großen Anlagen - hauptsächlich in Kraftwerken - möglich sein. Die Vorkehrung biete jedoch im Ernstfall einen wichtigen Hebel um den Gasverbrauch zu reduzieren und dafür zu sorgen, dass die Gasreserven länger anhalten.
Tatsächlich bereiten sich einige Fernwärme-Anbieter, etwa die Salzburg AG und die Wien Energie bereits darauf vor, heuer im Winter statt Gas Heizöl zu verbrennen. In einigen Fernheizkraftwerken ist dies ohne großem Aufwand möglich. Sie sind von Haus aus für den Betrieb mit mehreren Brennstoffen ausgelegt.