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Passagiere haben bei Flugausfällen viele Rechte

Flugverspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung wegen Überbuchung - immer wieder werden Passagiere mit solchen Problemen konfrontiert. Fluggäste haben aber Rechte, ihnen müssen etwa Ticketkosten erstattet oder bei Verspätungen auch Entschädigungen bezahlt werden. Etwas komplizierter gestaltet sich der Weg von der Beschwerde zur Ticketkostenrückerstattung, wenn der Flug über ein Online-Reiseportal gebucht wurde, informiert die Agentur für Passagierrechte apf.

Flugreisende haben viele Rechte bei Flugausfällen
Flugreisende haben viele Rechte bei Flugausfällen

Wenn ein Flug mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit annulliert wird und die Airline darüber informiert, entfällt laut der EU-Fluggastrechteverordnung der Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Der betroffene Fluggast kann aber jedenfalls zwischen einer Ticketkostenrückerstattung oder einer alternativen Beförderung zum Endziel wählen. Laut apf kommt es vermehrt vor, dass bei Buchungen über Online-Portale, diese die Kontaktdaten der Passagiere der Airline nicht bekannt geben. In solchen Fällen übermittelt die Airline die Information über die Annullierung nur an das Online-Reiseportal. Dieses leitet die Information aber oft nicht an die Reisenden weiter.

Laut einer aktuellen Entscheidung des Europäische Gerichtshofs hat ein Fluggast, der über ein Online-Reiseportal einen Flug gebucht hat und nicht über die Annullierung dieses Fluges informiert wurde, jedenfalls Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Auch wenn die Airline das Online-Portal informiert und dieses die Information nicht weitergeleitet hat. Die streckenabhängige Ausgleichszahlung besteht neben der Ticketkostenrückerstattung oder der Möglichkeit zur alternativen Beförderung. Nicht ersetzt werden jedoch die Vermittlungsgebühren, die bei der Buchung über Online-Portale anfallen können.

Bei der Online-Buchung von Flugreisen mit Anschlussflügen ist besondere Vorsicht geboten. Gewisse Ansprüche bestehen nur dann, wenn ein einheitlicher Beförderungsvertrag abgeschlossen wurde. Das ist bei einer Direktbuchung über die Fluglinie oder mit der Buchung über ein Reisebüro gewährleistet, bei der Buchung über ein Online-Reiseportal aber nicht. Falls Probleme beim Anschlussflug auftreten, haben Passagiere ohne einheitlichen Beförderungsvertrag keinen Anspruch auf kostenfreie Weiterbeförderung durch die Fluglinie. Auch das Recht auf eine Ausgleichszahlung kann entfallen.

In Streitfällen mit einem Flugunternehmen müssen sich Passagiere zunächst schriftlich an das betroffene Flugunternehmen richten. Antwortet das Unternehmen nicht innerhalb von sechs Wochen, kann bei der apf ein Schlichtungsantrag gestellt werden. Die Agentur hilft kostenlos und provisionsfrei. Passagierrechte und Beschwerdeformulare sind online unter www.passagier.at verfügbar.

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