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Photovoltaikförderung: Die neue Förderrunde startet am 23. März

271 Millionen Euro stellt die Regierung für den "ersten Fördercall" zur Verfügung - allerdings muss man schnell sein, um eine Chance zu haben. Hier finden Sie wichtige Eckdaten rund um diese Förderung und Vorbereitungstipps. Das Land Salzburg bietet eine eigene Sonnenstrom-Förderung an.

PV-Anlagen sind hoch im Kurs und werden immer stärker gefördert.
PV-Anlagen sind hoch im Kurs und werden immer stärker gefördert.

Für die Förderung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen werden im Jahr 2023 insgesamt rund 600 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Das gaben Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) und Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) am 15. März nach der Ministerratssitzung bekannt. Die Einreichung im sogenannten ersten Fördercall ist ab 23. März möglich.

Die Maßnahme soll dazu beitragen, bis 2030 den Stromverbrauch zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien zu decken. Im Jahr 2022 sind erstmals PV-Anlagen mit einer Leistung von über 1000 Megawatt errichtet worden, es war ein österreichweiter Ausbaurekord. Damit kann im Jahr mehr Strom produziert werden, als die Stadt Salzburg im Jahr verbraucht. Gefördert wurden sogar 2200 Megawatt. Damit lag der Zubau über dem im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) festgeschriebenen Plan.

Daran will die Regierung jetzt anschließen. In der ersten Förderrunde von 23. März bis 6. April stehen laut Klimaschutzministerium 271 Millionen Euro zur Verfügung. Die Termine der weiteren "Fördercalls" sind 14. bis 28. Juni, 23. August bis 6. September und 9. bis 23. Oktober.

Welche PV-Anlagen werden gefördert?

  • Einen fixen Fördersatz gibt es für PV-Anlagen der Kategorien A und B (bis 20 kWp). Kilowattpeak (kWp) ist ein Maß für die Leistung einer Photovoltaikanlage. Eine 1-kWp-Photovoltaikanlage kann im Durchschnitt etwa 1000 Kilowattstunden jährlich erzeugen.
  • In die 271 Millionen Euro Förderung fallen auch die Kategorien C (>20-100 kWp) und D (>100 kWp), aber diese werden fast ausschließlich von Firmen genutzt.

Wo muss der Förderungsantrag eingereicht werden?

  • Eingereicht werden können die Anträge ab 23. März, 17 Uhr, bis 6. April online über die Website: https://www.eag-abwicklungsstelle.at
  • Die Anträge werden nach der Reihenfolge ihrer Antragstellung bearbeitet. Das heißt: Wer schnell(er) ist, hat die besten Chancen auf eine Förderung. Die OeMAG wickelt die Förderungen gemäß Ökostromgesetz ab. Zuerst muss ein Ticket gezogen werden, die Vervollständigung des Antrags ist erst ab dem Folgetag möglich. Hier finden Sie auch ein Tutorial für die Antragstellung.

Neu im Vergleich zur Förderung im Vorjahr ist:

  • Private Errichter können den Antrag für die Förderung erstmals auch nach Beginn der Arbeiten stellen bzw. wenn diese abgerechnet wurden.
  • Ein vollständiger Förderantrag muss erst vor der erstmaligen Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden, eine Förderzusage ist aber auch für die Inbetriebnahme nicht erforderlich.
  • Die Frist, bis die Photovoltaikanlage in Betrieb genommen werden muss, wurde auf 24 Monate verlängert.
  • Privatpersonen, die eine klassische Dachanlage bis zu einer Leistung von 20 Kilowatt beantragen und bei der Förderung über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz nicht zum Zug kommen, werden zudem automatisch an die Förderschiene des Klima- und Energiefonds weitergeleitet. Für die Weiterleitung muss im Förderantrag lediglich ein Hakerl an dieser Stelle gesetzt werden, die Personen werden dann automatisch kontaktiert.

Wie hoch sind die Fördermittel für Private?

  • Für kleine PV-Anlagen (bis zu 10 kWp) erhält man 285 Euro pro kWp. Es gilt: Je kleiner die Anlage, desto teurer ist die Installation und umso höher ist auch die Förderung.
  • Für größere PV-Anlagen (zwischen 10 und 20 kWp) beträgt die Förderung 250 Euro pro kWp.
  • Wie viele Personen eine Förderung erhalten werden, ist nach Informationen aus dem Ministerium schwierig abzuschätzen, da es jeweils auf die Größe der Anlagen ankomme.

Auch Salzburg fördert den Sonnenstrom

  • Das Energieressort des Landes gewährt eine Förderung für die Errichtung von Photovoltaikanlagen für private Haushalte und Landwirte mit einer Leistung über 1 kWp auf oder an Gebäuden, wobei maximal 20 kWp gefördert werden.
  • Auch Erweiterungen von bestehenden Kollektorflächen oder zweiachsig geführten Photovoltaikanlagen mit maximal 2 kWp werden gefördert.
  • Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Direktzuschusses. Der Zuschuss ist auf maximal 35 Prozent der gesamten förderungsrelevanten Bruttoinvestitionskosten gemäß Abrechnung beziehungsweise gemäß den maximalen Förderungssätzen laut AGVO (Verordnung (EU) Nr. 651/2014) begrenzt.
  • Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über die Website: https://sbg.foerdermanager.net/foerderung

Die Photovoltaikförderung des Bundes ist mit der des Bundeslands Salzburg kombinierbar. Das sagt Franz Wieser, Leiter des Landesmedienzentrums. Der Fördertopf für 2023 ist seinen Angaben nach noch nicht ausgeschöpft, es stünden genug Mittel bereit. "Das Ziel ist, möglichst viele Anlagen zu fördern. Insgesamt waren es im Vorjahr mehr als tausend Anlagen, ganz genau 1.131 Anlagen mit 8,6 Megawatt an Leistung."

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KOMMENTARE (1)

Philipp Steingassner

Wichtig! Beim Land Salzburg gibt es zur PV-Installation ZWEI Fördermöglichkeiten: die >Energieförderung< und die >Wohnbauförderung<. Über die Wohnbauförderung erhält man (meist) einen höheren nicht rückzahlbaren Förderzuschuss.
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