Da nicht jede Packerlzustellung glatt über die Bühne geht, hat die AK heute Mittwoch einen Leitfaden für "nervös auf's Packerl Wartende" vorgestellt. Wenn es mit der Zustellung nicht klappt, tun sich knifflige Rechtsfragen auf, heißt es in der Aussendung der Arbeiterkammer. Manchmal läutet der Zusteller nicht, das Paket ist weit weg abgelegt oder beschädigt. Manchmal liegt ein Paket einfach vor der Tür - oder wurde angeblich beim Nachbarn abgegeben, wo es dann nicht auffindbar ist. Die Empfänger des Pakets sind aber rechtlich keine Kunden des Zustellers, daher kann sich die für Konfliktlösungen eingerichtete Schlichtungsstelle des Postregulators (https://www.rtr.at/post-empfangsbeschwerden) nur Absenderproblemen widmen, "nicht den 'Wickeln' der Empfänger:innen", so die AK.
Der Empfänger kann sich nicht den Lieferdienst auswählen und grundsätzlich darf auch an Ersatzempfänger zugestellt werden. Aber das Risiko des Verlusts oder Beschädigung der bestellten Ware geht erst dann vom Händler auf die Konsumenten über, wenn sie - oder ein von ihnen benannter Dritter - die Ware in Besitz genommen hat. Vieles sei aber auch noch nicht ausjudiziert, schreibt die AK, die den Leitfaden gemeinsam mit dem Österreichischen Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT) erstellt hat (http://go.apa.at/h3Rw1mbM).