SN.AT / Wirtschaft / Österreich / Wirtschaft

Rechtsstreit um Café-Landtmann-Miete geht weiter

Der Rechtsstreit um das Wiener Traditionscafé Landtmann ist am Freitag in die nächste Runde gegangen. Anfängliche Vergleichsgespräche verliefen erfolglos, also setzte die Richterin das Beweisaufnahmeverfahren mit Zeugeneinvernahmen fort. Konkret geht es in dem Fall um nicht geleistete Mietzahlungen während der Coronapandemie. Es seien noch viele Rechtsfragen offen und daher keine Einigung in Sicht, so der Anwalt des Landtmann-Pächters Berndt Querfeld am Freitag zur APA.

Coronabedingt abgesperrter Gastgarten des Cafe Landtmann
Coronabedingt abgesperrter Gastgarten des Cafe Landtmann

Im Vorjahr waren die Vermieter des bekannten Innenstadt-Kaffeehauses vor Gericht gezogen. Vermieter ist die Wlaschek-Stiftung des verstorbenen Billa-Gründers Karl Wlaschek. Der Vorwurf lautet, dass Querfeld die Mietzahlungen in den Lockdown-Monaten eigenmächtig ausgesetzt und in anderen Monaten stark reduziert habe. Querfeld wiederum sieht sich wegen der Geschäftsausfälle durch die Lockdowns in der Pandemie im Recht. Der Streitwert beläuft sich auf mehrere hunderttausend Euro.

Die Rechtslage dazu ist nach wie vor unklar. Seit dem letzten Gerichtstermin am 15. Oktober 2021 sind vier höchstgerichtliche Entscheidungen zum Thema Mietzinsminderung während der Coronapandemie ergangen. Diese deuten darauf hin, dass Unternehmen das Einbehalten der Miete während der Lockdowns rechtmäßig zustand, wenn die gemieteten Flächen für den vorgesehenen Verwendungszweck unbenützbar waren. Das sei auch auf das leer gestandene Café Landtmann während der coronabedingten Lockdowns übertragbar, so der Anwalt der beklagten Partei Alfred Nemetschke. Offen ließ der Oberste Gerichtshof (OGH) in den Entscheidungen aber, ob und in welcher Höhe eine Mietzinsminderung in den Zeiträumen zwischen den Lockdowns bei geringfügigeren Einschränkungen zulässig war.

Die Vertreter der Wlaschek-Stiftung argumentierten, dass das Café Landtmann durch die vorübergehende Einrichtung von Take-Away und eines Lieferservices auch während der Pandemie zumindest teilweise benutzbar war. Querfeld meinte diesbezüglich, dass er während Corona "sicher nicht" zu einem "Takeaway-Kaiser" geworden sei, die Kaffeehaus-Erfahrung funktioniere nämlich nicht zum Mitnehmen. Auch der Lieferservice sei höchst unwirtschaftlich gewesen, der Nettotagesumsatz habe nur rund 83 Euro betragen und sei daher nach wenigen Monaten eingestellt worden. Bis zur Klärung der offenen Rechtsfragen dürfte noch einige Zeit vergehen, denn damit werde sich der OGH befassen müssen, so Nemetschke.

WIRTSCHAFT-NEWSLETTER

Abonnieren Sie jetzt kostenlos den Wirtschaft-Newsletter der "Salzburger Nachrichten".

*) Eine Abbestellung ist jederzeit möglich, weitere Informationen dazu finden Sie hier.