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Regierung verlängert Corona-Kurzarbeit bis Ende März 2021 - keine Kurspflicht

Regierung und Sozialpartner einigen sich, das Kriseninstrument Nummer eins bis März zu verlängern - mit interessanten Ergänzungen.

Regierung und Sozialpartner verhandelten Modell aus
Regierung und Sozialpartner verhandelten Modell aus

Die Sozialpartner haben sich nach wochenlangen Verhandlungen pünktlich zum letzten Ministerrat vor der Sommerpause mit der Regierung auf die Fortsetzung der Coronakurzarbeit geeinigt, die eigens zur Abfederung von Betriebssperren und Umsatzeinbrüchen geschaffen wurde.

Die Phase drei gilt ab 1. Oktober und bis Ende März 2021. Der größte Unterschied zum bisherigen Modell: Die Arbeitszeit kann nur noch zwischen 30 Prozent (bisher zehn) und 80 Prozent (bisher 90) festgesetzt werden, außer in Einzelfällen nach Prüfung durch die Sozialpartner. Der Durchrechnungszeitraum beträgt sechs Monate.

Für Mitarbeiter in Kurzarbeit ändert sich einkommensmäßig nichts, sie erhalten weiterhin - je nach Gehaltshöhe - 90, 85 oder 80 Prozent ihres Nettolohns. Die Unternehmen müssen nur die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung bezahlen. Die Differenz kommt inklusive Lohnnebenkosten vom Staat.

Die Kurzarbeit habe in der Coronakrise "massive Wirkung" gezeigt, viele Jobs gerettet und Menschen in Beschäftigung gehalten, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz. Das Modell sei überarbeitet worden, "um es treffsicherer zu machen und Missbrauch zu verhindern". Die entsprechende Rahmenvereinbarung für Standards, nach denen beurteilt wird, welche Betriebe tatsächlich Kurzarbeit brauchen, wollen die Sozialpartner in den nächsten Tagen finalisieren. Unter anderem ist eine Prognoserechnung notwendig.

Eine Weiterbildungspflicht für Mitarbeiter in Kurzarbeit, wie das die Wirtschaftskammer (WKO) gefordert hatte, gibt es in der Kurzarbeit III nicht. Allerdings gilt eine Weiterbildungsbereitschaft, wenn die Unternehmen eine Aus- oder Fortbildung anbieten. Werden Beschäftigte vorzeitig zurück in den Betrieb geholt, gibt es einen Anspruch, die Weiterbildung binnen 18 Monaten abschließen zu können.

Durch die höhere Mindestarbeitszeit und die strengere Prüfung der wirtschaftlichen Betroffenheit soll das neue Kurzarbeitsmodell billiger für die Steuerzahler werden. Wie viel die Kurzarbeit bis Ende März 2021 kosten wird, wollte Arbeitsministerin Christine Aschbacher am Mittwoch nicht beziffern. Für die ersten beiden Phasen waren im Budget nach mehreren Aufstockungen zwölf Milliarden Euro veranschlagt. Knapp 3,9 Mrd. Euro davon sind bereits ausbezahlt. Auf dem Höhepunkt im April waren 1,3 Mill. Beschäftigte in Kurzarbeit, Anfang der Woche waren es 474.000. Zugleich waren laut Arbeitsmarktservice 432.000 Menschen arbeitslos gemeldet oder in Schulungen.

Als Abhilfe für die coronabedingt massiv gestiegene Arbeitslosigkeit soll eine Arbeitsstiftung - bisher eher bekannt aus der Industrie - für Weiterqualifizierung und Umschulung eingerichtet werden. Bis zu 700 Mill. Euro stünden dafür bereit, sagte Aschbacher. Bis zu 100.000 Menschen sollen davon profitieren - das größte arbeitsmarktpolitische Programm für Aus- und Weiterbildung der Zweiten Republik. Bei den Umschulungen zielt die Regierung auf Bereiche, in denen Arbeitskräfte fehlen, wie erneuerbare Energie, Pflege, technische Berufe oder Digitalisierung. Für längere Ausbildungen sind auch Fachkräftestipendien und ein Bildungsbonus geplant.

Das Ergebnis sei "ein guter Kompromiss", sagt ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. "Wir wollten Planungssicherheit für Beschäftigte und Unternehmen, die haben wir mit diesem Paket." WKO-Präsident Harald Mahrer sprach von einem sehr attraktiven Modell, mit dem "maximale Unterstützung für unsere Betriebe und ihre Beschäftigten sichergestellt wird".

Notwendig ist die Verlängerung vor allem, weil die Industrie, die bisher Aufträge abgearbeitet hat, die Folgen der weltweiten Coronakrise zeitversetzt spürt und sich Sparten wie Airlines, Stadthotellerie oder Veranstalter noch länger nicht erholen werden. Kritik am neuen Modell kam von der Hoteliervereinigung. "Planungssicherheit schaut anders aus. Sechs Monate greifen vor allem für die Stadthotellerie viel zu kurz", sagte Generalsekretär Markus Gratzer.

Auf Drängen der Grünen wird auch das sogenannte Solidaritätsprämien-Modell ausgebaut. Reduzieren Arbeitskräfte freiwillig ihre Normalarbeitszeit und stellt der Betrieb dafür einen Mitarbeiter ein, gibt es eine Förderung des AMS.


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