Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Mittwoch im Telekom IV-Prozess den erstinstanzlichen Schuldspruch wegen Untreue als Beteiligter für Peter Hochegger bestätigt. Dabei ging es um auf Basis von Scheinrechnungen getätigte Zahlungen der Telekom Austria (TA) an zwei BZÖ-nahe Werbeagenturen.
Grund dafür: Hochegger war vom Erstgericht auch wegen falscher Zeugenaussage im parlamentarischen Korruptions-Untersuchungsausschuss schuldig erkannt worden, wo er unter Wahrheitspflicht deponiert hatte, er sei mit dem Geldsegen an das BZÖ nicht in Verbindung gestanden. Laut OGH wäre Hochegger vom Erstgericht ein möglicher Aussagenotstand bei seinem Auftritt vor dem U-Ausschuss zu gute zu halten gewesen. Entsprechenden Anhaltspunkten sei aber nicht nachgegangen worden. Der OGH ordnete daher eine Neudurchführung des Falschaussage-Verfahrens an, an dessen Ende unter Berücksichtigung der erwiesenen Beteiligung an der Untreue eine neue Strafe für Hochegger festgelegt werden muss.
Weitere Schuldsprüche bestätigtBestätigt wurden auch die Untreue-Schuldsprüche für einen ehemaligen Mitarbeiter von Ex-Justizministerin Karin Gastinger, die für das BZÖ im Palais Trautson gesessen war, und einen BZÖ-nahen Werber. Letzterer war in erster Instanz zu 30 Monaten teilbedingt verurteilt worden. Der OGH reduzierte die Strafe im Hinblick auf die lange Verfahrensdauer auf 27 Monate, davon drei Monate unbedingt.
Die Strafe für den früheren Gastinger-Mitarbeiter - zwei Jahre teilbedingt - wurde demgegenüber aufgehoben, da auch er in erster Instanz wegen falscher Zeugenaussage im Korruption-Untersuchungsausschuss schuldig erkannt worden war, obwohl bei ihm - eben so wie beim Lobbyisten Peter Hochegger - ein möglicher Aussagenotstand gegeben war. Der seinerzeitige Gastinger-Vertraute wird somit gemeinsam mit Hochegger noch einmal wegen Falschaussage vor Gericht gestellt, wo - unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens - unter Berücksichtigung des Untreue-Schuldspruchs jedenfalls eine neue Strafe festgelegt werden muss.
Erfreulich endete der Gerichtstag im Justizpalast für das BZÖ. Die vom Erstgericht ausgesprochene Abschöpfung von knapp 940.000 Euro wurde aufgehoben. Der OGH gab der Vertreterin der Generalprokuratur recht - Generalanwältin Margit Wachberger hatte erklärt, diese Abschöpfung wäre aus formaljuristischen Gründen zu Unrecht erfolgt. Nach der zu beurteilenden Rechtslage wäre es erforderlich gewesen, dass die auf Scheinrechnungen basierenden Zahlungen der Telekom Austria (TA) direkt an einen Vertreter des BZÖ gingen. Diese landeten aber bei Mitarbeitern von Werbe-Agenturen, die zwar dem BZÖ nahe standen, aber keine offiziellen Proponenten der Orangen waren.
Damit ist nun die skurrile Situation gegeben, dass bei festgestellter Untreue zulasten der TA das BZÖ keine finanzielle Wiedergutmachung leisten muss, obwohl mit einem Teil der Gelder der Nationalratswahlkampf der Orangen im Jahr 2006 bestritten wurde. Konkret sollten 240.000 Euro einem Persönlichkeitswahlkampf der damaligen Justizministerin Gastinger zu gute kommen, die allerdings unmittelbar vor den Wahltag im Herbst 2006 ihren Parteiaustritt erklärt hatte. Sehr wohl zur Kasse gebeten wurde vom OGH allerdings Gastingers schuldig gesprochener enger Mitarbeiter - dieser wurde dazu verurteilt, der TA, die sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatte, binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution 240.000 Euro zuzüglich vier Prozent Zinsen zu bezahlen. Dasselbe galt für den verurteilten BZÖ-nahen Werber, wobei diesem die Zahlung von 669.000 auferlegt wurde.