Die Genehmigungspflicht gilt bei besonders verteidigungsrelevanten Unternehmen sowie bei Beteiligungserwerben an Unternehmen, die besonders sicherheitsrelevante zivile Infrastrukturen betreiben oder Leistungen im Umfeld solcher Infrastrukturen erbringen. Betroffen sind neben Verteidigung das Betreiben kritischer Energieinfrastruktur und kritischer digitaler Infrastruktur, Wasser, das Betreiben von Systemen, die die Datensouveränität der Republik Österreich gewährleisten sowie - befristet bis Ende 2022 - Forschung und Entwicklung im Bereich Arzneimittel und Medizinprodukte, inklusive persönlicher Schutzausrüstung.
NEOS-Mandatarin Karin Doppelbauer lehnte die Regelung vehement ab. Zu Tode gefürchtet sei auch gestorben, meinte sie und nannte das Gesetz überbordend und überdies bürokratisch. Für die FPÖ gibt es viele Unklarheiten im Gesetz: Gut gedacht, schlecht gemacht.