Bundespräsident Alexander Van der Bellen wird das EU-Freihandelsabkommen CETA mit Kanada vorerst nicht unterschreiben - er wartet auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), wie dies auch andere Staaten machen. Entscheidend für das Zuwarten sind die Zweifel, ob die geplanten Schiedsgerichte mit EU-Recht konform gehen, teilte die Präsidentschaftskanzlei am Mittwoch schriftlich mit.

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