"Die Besitzer von Skisaisonkarten haben einen gesetzlichen Anspruch, ihr Entgelt für jenen Zeitraum, in dem eine Leistungserbringung nicht möglich ist, von den Liftbetreibern zurückzuerhalten", so der VKI. Obwohl die Gerichte die Rechtsansicht des VKI auf aliquote Rückerstattung des Kartenentgelts bestätigt hätten, verweigerten nach wie vor etliche Liftbetreiber die Rückzahlung an betroffene Saisonkartenbesitzer.
Für die kostenlose Unterstützung durch den VKI ist eine Registrierung bis 30. April 2022 unter [www.verbraucherrecht.at/skisaisonkarten2019-2020] erforderlich.
Bereits seit November des Vorjahres organisiert der VKI - im Auftrag des Sozialministeriums - eine kostenlose Sammelaktion zur Durchsetzung der Ansprüche bei den Ski-Saisonkarten von Ski Amade Card, Superskicard Salzburg & Kitzbüheler Alpen, Topskipass Kärnten & Osttirol, Ostalpen Card, Snow Card Tirol und Freizeitticket Tirol. "Bisher haben sich bereits mehr als 6.000 betroffene Konsumentinnen und Konsumenten bei der Sammelaktion angemeldet", so der VKI.