Wirtschaft

VSV will gegen Verbund-Preiserhöhung vorgehen

Der Verbraucherschutzverein (VSV) will wegen der am Montag angekündigten Preiserhöhungen des Verbunds vor Gericht ziehen. Der Energieversorger erhöht per 1. März den Strompreis für die Bestandskunden in Haushalt und Gewerbe - für Neukunden werden die Tarife hingegen gesenkt. Der VSV kritisiert auch, dass der Arbeitspreis je Kilowattstunde für Kunden in der Grundversorgung um über 80 Prozent erhöht wird.

Auch Grundversorgung wird teuerer

"Der Verbund hat in seinen aktuellen Geschäftsbedingungen keine gesetzeskonforme Preisänderungsklausel, sondern verweist nur auf § 80 Abs 2a Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWOG)", wird Peter Kolba, Obmann des VSV, am Dienstag in der Aussendung zitiert. "Weder im Vertrag noch in der Mitteilung der Preisänderung werden die Umstände der Erhöhung so konkret benannt, dass dem Gesetz Genüge getan würde."

Man habe die Preise nur im absolut notwendigen Ausmaß erhöht, entgegnete eine Sprecherin des Verbundes am Dienstag gegenüber der APA. Sie bestätigte die Tariferhöhung in der Grundversorgung - diese Anpassung gehe aber automatisch einher mit der allgemeinen Tariferhöhung, da sich die Grundversorgungstarife laut EIWOG an den durchschnittlichen Preisen für Bestandskunden orientierten.

Konkret heißt es im Gesetz dazu: "Der Allgemeine Tarif der Grundversorgung für Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG darf nicht höher sein als jener Tarif, zu dem die größte Anzahl ihrer Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG sind, versorgt werden." Die Erhöhung werde ebenfalls mit 1. März schlagend, so die Sprecherin.

VSV und Verbund haben bereits einen noch offenen Rechtsstreit rund um die Frage, ob alle Stromkunden oder nur "Schutzbedürftige" Anspruch auf den günstigen Grundversorgungstarif haben. Der VSV hat hier bereits im Dezember eine Klage eingereicht.

Der Arbeitspreis für Kundinnen und Kunden mit Standardlastprofil im Haushaltssegment steigt im März auf 23,9 Cent pro kWh netto bzw. 28,68 Cent pro kWh brutto. Das sei auch der Wert, der ab März für die Grundversorgung verlangt werde, so die Verbund-Sprecherin. Der Grundpreis erhöht sich auf Basis des Anstiegs beim Verbraucherpreisindex (VPI) um durchschnittlich 22 Cent pro Monat.

Mit Blick auf Kundinnen und Kunden mit Zahlungsschwierigkeiten verwies die Verbund-Sprecherin zudem auf einen Härtefallfonds in der Höhe von 10 Mio. Euro, den der Verbund eingerichtet habe. Weiters hilft seit 2009 der Verbund-Stromhilfefonds der Caritas von Energiearmut betroffenen Menschen in Österreich. Für 2023 hat der Verbund diese Unterstützungsleistung an die Caritas auf 5 Mio. Euro aufgestockt.

Die Beschaffung der Endkunden-Strommengen erfolge auf Basis einer langfristigen Preisabsicherung über einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren im Voraus, um möglichst stabile Preise anbieten zu können, erklärte der Verbund am Montag zu der Preisanpassung. Für Neukunden werden die Preise gesenkt, weil kurzfristiger auf die Preisbewegungen reagiert werden könne. Auch der Verbund-Vertrieb müsse trotz der Eigenproduktion innerhalb der Gruppe Strom zu Marktpreisen einkaufen, schrieb der teilstaatliche Stromkonzern bereits am Montag in einer Pressemitteilung.

Für durchschnittliche Bestandskundinnen und -kunden mit einen Jahresstromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh) bedeutet die Preiserhöhung unter Berücksichtigung der bundesweiten Stromkostenbremse monatliche Mehrkosten von 5 Euro (inklusive Umsatzsteuer). Die Bundes-Strompreisbremse gilt bis zu einem Jahresverbrauch von 2.900 kWh. Bei einer Jahresabnahmemenge von weniger als 2.900 kWh führt die Preisanhebung zu keiner Erhöhung der Energiekosten, das treffe auf mehr als die Hälfte der Verbund-Bestandskundinnen und -kunden zu. Die Energiekosten machen rund die Hälfte der Energierechnung aus, der Rest entfällt auf Netzgebühren, Steuern und Abgaben.

Im Neukundensegment könne kurzfristiger auf Preisbewegungen reagiert werden. Der Verbund reflektiere die aktuell - von einem sehr hohen Niveau - wieder sinkenden Großhandelspreise mit einer Tarifsenkung auf 33 Cent pro kWh netto bzw. 39,6 Cent pro kWh brutto - von zuletzt 41 Cent netto und 49,2 Cent pro kWh (brutto).

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KOMMENTARE (1)

Eva Schwaiger

Wann ENDLICH werden diese unverschämten Preisgebarungen untersucht ?? Anstatt diese Konzerne ihrer Verantwortung zu unterziehen verteilt man ohnehin NICHT VORHANDENE STEUERGELDER im Giesskannenprinzip "
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