Die VW AG wird das neue Urteil des Handelsgericht Wien bekämpfen, demzufolge laut Verein für Konsumenteninformation (VKI) Dieselabgas-Software-Updates sehr wohl zu Verschlechterungen führen, feststellbar anhand höherer Geräuschemissionen, so der VKI am Mittwoch. VW bestreitet, dass sich derartiges aus dem diesbezüglichen Fachgutachten ergibt.

Vielmehr komme das von VW vorgelegte technische Fachgutachten, auf das sich das Urteil des HG Wien stütze, zu den Ergebnissen, dass es keine Verschlechterungen bei Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen, Motorleistung, maximales Drehmoment und Lebensdauer gebe - und ebenso bleibe die Höhe der Geräuschemissionen unverändert. Zudem würden die gesetzlichen Schadstoffemissions-Anforderungen eingehalten, betont VW.
Weil das HG Wien für die Geräuschemissionen eines getesteten Fahrzeugs "offenkundig falsche Schlussfolgerungen" aus dem Gutachten ziehe, werde das Urteil bekämpft werden, erklärten Thomas Kustor und Sabine Prossinger von Freshfields Bruckhaus Deringer - der österreichischen Rechtsvertretung der VW AG - gegenüber der APA.
Davor hatte der VKI gemeint, mit seiner Entscheidung habe das HG Wien "der Irreführung von Konsumenten rund um das Software-Update endlich ein Ende" gesetzt. Demnach bringe das Update, anders als von VW behauptet, im Realbetrieb sehr wohl einen Nachteil mit sich, auch wenn der Umfang der Verschlechterungen weiterhin unklar bleibe, erklärte der VKI. Ihm zufolge sind laut dem Gutachten die Geräusche bei besagtem Fahrzeug nach dem Update in jedem Drehzahlbereich höher. Das bestreitet VW: Selbst der vom Gericht in der Verhandlung befragte Sachverständige habe diese Schlussfolgerung nicht bestätigen können, heißt es seitens des Autobauers.