Auch Masseure, Fußpfleger und Friseure dürfen mit 1. Mai wieder ihre Dienstleistungen anbieten. Dabei müssen - wie in Lokalen und Geschäften - MNS-Masken getragen werden und der Ein-Meter-Sicherheitsabstand beachtet werden.
Zu zweit im Beisl - was passiert in der Gastronomie ab dem 15. Mai?
Mit 1. Mai werden die von der Bundesregierung zum Schutz vor einer Weiterverbreitung des Coronavirus verhängten Ausgangsbeschränkungen gelockert und sämtliche Geschäfte - also auch mit einer Fläche von mehr als 400 Quadratmetern - geöffnet. Sperrstunde für die Gaststätten und Lokale, die ab 15. Mai wieder aufsperren dürfen, ist vorerst 23.00 Uhr, kündigte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) an.

BILD: SN/APA/GEORG HOCHMUTH
Gastronomie wartet auf den Startschuss