Das Urteil der obersten EU-Richter ist vor allem für Vertreter der Forschung und der konventionellen Landwirtschaft enttäuschend.
SN/fotolia
Die Genschere (hier in einem Symbolbild) hat die Gentechnik revolutioniert.
Kritiker jubeln, Befürworter sind enttäuscht. Es hätte auch umgekehrt sein können, denn die Entscheidung war allein aus fachlich-wissenschaftlicher Sicht nicht einfach zu fällen: Am Mittwoch haben die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) festgelegt, dass Pflanzen - und auch Tiere -, deren Erbgut mithilfe der sogenannten Genschere verändert wird, unter die strengen Regeln des Gentechnikgesetzes fallen. Nahrungs- und Futtermittel, die mit dieser Methode entstanden sind, unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Für den Anbau gelten Sicherheitsvorschriften.
Konsumenten können aufatmen, denn in den ...
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