Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hatte im Dezember entschieden, dass die EU-Kommission Stickoxid-Grenzwerte für Autos der Euro-6-Norm zu Unrecht einseitig neu berechnet habe. Dabei geht es um die Erweiterung der Auto-Abgastests von Labor- um Straßenprüfungen, sogenannte RDE-Tests.
Die EU-Kommission wollte den für die Euro-6-Norm geltenden Grenzwert von höchstens 80 Milligramm Stickoxid pro Kilometer (mg/km) für eine Übergangszeit auf 168 mg/km und danach auf 120 mg/km ändern. Begründet wurde dies mit dem Ausgleich statistischer und technischer Ungenauigkeiten bei der Umstellung. Paris, Brüssel und Madrid klagten dagegen. In allen drei klagenden Städten gelten mehr oder weniger strenge Fahrverbote.
Das EU-Gericht urteilte daraufhin, dass die EU-Kommission ihre Kompetenzen dabei überschritten habe. Zudem müsse die entsprechende Verordnung, in der die beanstandeten Grenzwerte festgelegt wurden, neu beraten werden. Die Sprecherin der EU-Kommission kündigte am Freitag an, die Behörde werde einen neuen Gesetzesvorschlag vorlegen, der das Europaparlament und die EU-Staaten als Gesetzgeber miteinbezieht.