Es ist ein Trauerspiel. Wann immer die Regierungen auf allen Ebenen, also Bund, Ländern und Gemeinden, über Maßnahmen zur Budgetsanierung nachdenken, folgt dies immer demselben Schema. Am Anfang signalisiert man, dass man sich bewusst ist, worum es bei den großen Brocken geht. Dann stellt man fest, dass die eigentlich notwendigen Maßnahmen bei der eigenen Klientel auf wenig Gegenliebe stoßen würden, und dann landet man bei Überlegungen, welche Steuern oder Abgaben man erhöhen oder neu einführen könnte, um zumindest den Anschein zu erwecken, dass man ohnehin sein Möglichstes tut, um das Defizit zu verringern. Letztes Beispiel ist die Forderung der Gemeinden nach Erhöhung der Grundsteuer. Kurz davor waren es die - teils drastischen - Erhöhungen von Gebühren. Diese Vorgangsweise führt nicht nur zu immer neuen Belastungen der Bevölkerung, sondern ist auch kontraproduktiv, weil sie immer wieder die Inflation neu befeuert und in Summe auch nicht das erforderliche Ergebnis bringt.
Allein die Möglichkeit, am Ende immer wieder den Notausgang einer Steuer- oder Abgabenerhöhung nehmen zu können, wirkt als Denkblockade, wirklich intensiv über die Hebung von Einsparpotenzialen nachzudenken. Diese Blockade müsste die Regierung lösen, indem sie ein Gesetz beschließt, das es untersagt, Steuern und Abgaben zu erhöhen oder neue einzuführen, solange die Abgabenquote nicht von derzeit 56 Prozent auf höchstens 45 Prozent oder tiefer gesunken ist. Damit wäre der Notausgang gesperrt und man müsste eben so lange nachdenken und diskutieren, bis man einen gangbaren Weg gefunden hat. Das wäre dann der echte Startzeitpunkt für eine effiziente Budgetsanierung.